Förderung von Sport- und Freizeitanlagen durch den Kreis Offenbach
Die Sportförderung des Kreises Offenbach unterstützt anhand unterschiedlicher Förderrichtlinien die Sportvereine im Kreisgebiet.
Darüber hinaus ist die Beratung der Sportförderung zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten im Sportstättenbau ein zentrales und wichtiges Angebot. Dazu zählen unter anderem das Vorstellen von Richtlinien und Fördermittelgeber, das Herausarbeiten sich ergänzender Zuwendungsmöglichkeiten bis zur idealen Ausschöpfung der möglichen Zuschüsse und finalen Antragstellung.
1. Investitionsförderung durch den Kreis Offenbach
Der Kreis Offenbach unterstützt die Vereine zur Förderung von Sport und Freizeit, indem er die Errichtung und den Ausbau von Sport- und Freizeitanlagen gemäß Ziffer III. A, B und C der Richtlinie zur Förderung von Sport und Freizeit des Kreises Offenbach fördert.
Förderfähig sind zum Beispiel Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, Neubauten, die Modernisierung und Renovierung von Außensportanlagen, überdachten Sportanlagen und Sportlerheimen sowie ökologische Maßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Zisternen, Maßnahmen des Immissionsschutzes und der Energieeinsparung.
Diese Bestimmungen der Investitionsförderung gelten grundsätzlich auch für Hobby- sowie für Musik- und Gesangvereine.
2. Investitionsförderung des Kreises Offenbach für Sportvereine in Verbindung mit einer Landeszuwendung
Sportland Hessen
Für Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Förderprogramm "Sportland Hessen" unterstützt der Kreis Offenbach die Vereine beim Ausbau und der Sanierung von Sportanlagen mit Fördermittel in Höhe von bis zu zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten - maximal mit 25.000 Euro pro Antrag.
Wichtig: Mindestens zehn Prozent Mitförderung der Stadt oder Gemeinde ist erforderlich.
Vereinseigener Sportstättenbau
Für Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Förderprogramm "Vereinseigener Sportstättenbau" unterstützt der Kreis Offenbach die Vereine bei der Errichtung und Ausbau von Sport- und Freizeitanlagen mit Fördermitteln in Höhe von bis zu zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten - maximal mit 150.000 Euro pro Antrag.
Wichtig: Mindestens zehn Prozent Mitförderung der Stadt oder Gemeinde. Eine befürwortende Stellungnahme der Stadt oder Gemeinde ist zwingend erforderlich.
Weiterführung der Vereinsarbeit
Der Kreis Offenbach stellt für förderfähige Maßnahmen im Programm "Weiterführung der Vereinsarbeit" Fördermittel in Höhe von bis zu zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zur Verfügung. Der Höchstbetrag pro Maßnahme ist auf 5.000 Euro begrenzt. In Einzelfällen kann eine Kreisbeihilfe auch für abgeschlossene Maßnahmen bereitgestellt werden. Die Förderung kommt insbesondere für Projekte, die keinen Aufschub dulden (zum Beispiel Dachsanierung, Erneuerung der Heizungsanlage) in Betracht
3. Zuschüsse für die Unterhaltung vereinseigener Turn- und Sporthallen
Turn- und Sporthallen sind eine Grundvoraussetzung für den sportlichen Betrieb. In der Regel sind die Trainingszeiten voll ausgelastet und der Betrieb und die Unterhaltung sind eine kostenintensive Angelegenheit.
Der Kreis Offenbach steht den Sportvereinen mit eigenen Hallen zur Seite und fördert die laufende Unterhaltung mit Zuschüssen.