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Förderung von Heizungen mit Erneuerbaren Energien

Sie möchten die Heizungsanlage erneuern? Künftig mit erneuerbaren Energien (Solarthermieanlage, Biomasseanlage, Wärmepumpenanlage, Gas-Hybridheizung) heizen. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann diese Maßnahme eventuell mit einem Zuschuss gefördert werden. Antragsberechtigt sind unter anderem: gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Förderfähig sind in Neubauten Solarkollektoranlagen mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35 Prozent der förderfähigen Kosten, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. In bestehenden Gebäuden, das heißt solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als zwei Jahren ein Heizungs- beziehungsweise Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert: Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpenalagen, Hybridheizungen, "Renewable Ready" Gas-Brennwertheizungen.