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Förderung von Vereinsanlagen

Der Kreis Offenbach fördert im Interesse der Allgemeinheit den Neubau und die Erweiterung von Vereinsanlagen gemäß Ziffer VI der Richtlinie zur Förderung von Musik- und Gesangsvereinen sowie Musikschulen. Mit dieser Förderung möchte der Kreis Offenbach einerseits den Fortbestand des kulturellen Lebens in den Kommunen und Angebote sichern und andererseits die Privatinitiative im Gemeinwesen fördern. Vereinsanlagen sind Orte der Begegnung und Kulturbetriebe gleichermaßen. Sie fördern die Gemeinschaft und Geselligkeit.

Die Bezuschussung sieht eine Kreisbeihilfe in Höhe von 10 Prozent der anerkannten Kosten für Funktionsräume vor. Details sind der Richtline zu entnehmen.