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Sportförderung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport

1. Sonder-Investitionsprogramm "Sportland Hessen"

Baumaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten mit geplanten Gesamtkosten ab 35.000 Euro: Die Förderung kann regelmäßig bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und einem Höchstbetrag von bis zu 50.000 Euro betragen.

2. Förderprogramm "Vereinseigener Sportstättenbau"

Baumaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten mit geplanten Gesamtkosten ab 250.000 Euro: Die Förderung kann regelmäßig bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und einem Höchstbetrag von bis zu 200.000 Euro betragen.

Die Gewährung einer Landeszuwendung ist nur möglich, wenn die Maßnahme über die Prioritätenliste des Kreises Offenbach in das Förderprogramm aufgenommen wurde. Anmeldungen zur Aufnahme in das Förderprogramm sind jederzeit (über den Kreis) vorab möglich.

3. Förderprogramm "Weiterführung der Vereinsarbeit"

Bei Vorlage einer besonderen finanziellen Belastung, wie zum Beispiel bei notwendigen Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandhaltungsausgaben zur Erhaltung der Vereinsanlagen. Förderfähig sind aber auch Ausgaben für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen, sofern die Gesamtkosten grundsätzlich unter 35.000 Euro liegen. Darüber hinaus sind auch die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, Pflegegeräten oder Fahrzeugen förderfähig, sofern sie dem Vereinszweck dienen.

Grundsätzliches

Antragsberechtigt sind alle sporttreibende Vereine im Kreis Offenbach, die dem Landessportbund Hessen e. V. angehören.

Mit dem Vorhaben darf erst nach der Bewilligung der Zuwendung begonnen werden.

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich schriftlich über die Stadt/Gemeinde und den Kreis.

Die jeweils erforderlichen Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Hessisches Ministerium des Innern und für Sport einsehbar.