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Jugendberufshilfe


Koordination

Die Koordination der Jugendberufshilfe wird im Sinne des § 13 Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) wahrgenommen und hat die Funktion einer Leitstelle für alle Fragen rund um die Jugendberufshilfe im Kreisgebiet. Aufgabe ist die Koordination kreisweiter Angebote der Jugendberufshilfe, die Kooperation mit anderen Akteuren der beruflichen Eingliederung, die Optimierung und Verstetigung regionaler Angebotsstrukturen für alle arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohten jungen Menschen bis 27 Jahre.