Sie möchten als Tagesmutter oder Tagesvater (Tagespflegeperson) tätig werden? Zur Kindertagespflege benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn alle der folgenden Kriterien zutreffen:
Sie betreuen Kinder
• außerhalb der elterlichen Wohnung,
• während eines Teils des Tages,
• mehr als 15 Stunden wöchentlich,
• gegen Entgelt und
• länger als 3 Monate.
HINWEIS:
In Kindertagespflege werden hauptsächlich Kinder unter 3 Jahren betreut, möglich ist auch die (ergänzende) Betreuung in Kindertagespflege von Kindern im Kindergarten- oder Schulalter.
Die Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt für die Betreuung der Kinder in Kindertagespflege und für die Tagesmütter und Tagesväter zuständig ist.
Das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes gibt Ihnen Auskunft zu Ihren Fragen rund um die Kindertagespflege. Das Jugendamt ist auch zuständig für die Erteilung der Pflegeerlaubnis.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist in der Regel auf 5 Jahre befristet. Vor Ablauf der Frist können Sie die Verlängerung beantragen.
Als Tagesmutter oder Tagesvater schließen Sie in der Regel mit den Eltern einen Betreuungsvertrag, aus dem sich beispielsweise der zeitliche Umfang der Betreuung ergibt.
Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet.
Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen bereit.
Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist ein Bescheid, der eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Sollten Sie mit dem Inhalt des Bescheides nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege zu stellen und als Tagesmutter oder Tagesvater tätig werden zu können. Dazu zählen beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis oder der Nachweis für die Teilnahme an einem Kurs “Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern“.
Für den Antrag und die Bearbeitung fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Das polizeiliche Führungszeugnis ist gebührenpflichtig.