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Finanzielle Unterstützung

Schüler-BAföV - Ausbildungsförderung für Schüler

Förderung für Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, sowie für Studierende bietet das BAföG.

Im Schulbereich werden in der Regel zweijährige Ausbildungen, einjährige nur in Ausnahmefällen, gefördert. Bei dem Erwerb beruflicher Qualifikationen an berufsbildenden Schulen ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in Verbindung zu setzen.

Weitere Informationen rund um die Ausbildungsförderung und Ansprechpersonen in der Kreisverwaltung gibt die Ausbildungsförderung.

AufstiegsBAföG

Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten - unabhängig vom Alter - können AufstiegsBAföG beantragen. Ausländerinnen und Ausländer sind förderungsberechtigt, wenn deren ständiger Wohnsitz im Inland ist und sie über bestimmte Aufenthaltstitel beziehungsweise über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen beziehungsweise sich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Die Zeit der Berufsausbildung wird angerechnet.

Stipendien