Schulische Bildung
Einschulung
Kinder werden in der Regel mit sechs Jahren eingeschult. An welcher Schule ein Kind eingeschult wird, hängt vom sogenannten Schulbezirk, das Einzugsgebiet einer Grundschule, ab. Bereits ein Jahr vor Einschulung erhalten die Eltern ein Anschreiben für die Schulanmeldung. Die schulärztliche Untersuchung ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zum Schuleintritt. Sie erfolgt an der Schule an der das Kind angemeldet wurde. Zur Schuleingangsuntersuchung werden die Kinder zusammen mit ihren Eltern zu einem festen Termin eingeladen. Weitere Informationen zur Einschulung sind auf der Seite des Kultusministeriums zu finden.
Schulen im Kreis Offenbach
Kindern und Jugendlichen steht ein breites schulisches Angebot zur Verfügung. Eine Übersicht bietet einen Überblick über die öffentlichen und privaten Schulformen.
Übergang von Klasse vier in fünf
Die Wahl der weiterführenden Schule ist eine wichtige Weichenstellung. Das hessische Schulsystem hält viele Bildungswege für Kinder bereit. Ein FAQ des staatlichen Schulamtes gibt Antworten auf die häufigsten Fragen und Hinweise auf wichtige Beratungsmöglichkeiten.
Informationen zu weiterführenden Schulen
Detailliertere Informationen zu den weiterführenden Schulen stehen in den Schulportraits der einzelnen Schulen zur Verfügung.
Schulkindbetreuung
Schülerinnen und Schülern der Grundschulen und der Sekundarstufe 1 stehen verschiedene Betreuungsformen zur Verfügung. Die meisten Betreuungsangebote werden von den Schulkindbetreuungen und ganztägig arbeitenden Schulen abgedeckt (im Rahmen des § 15 Hessisches Schulgesetz). Weitere Möglichkeiten bieten altersübergreifende Gruppen in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und im Hort (im Rahmen des SGBVIII).
Die kreiseigene Ganztagsbetreuung im Pakt gGmbH hat die Trägerschaft für die Ganztagsbetreuung an elf Schulen im Kreis Offenbach übernommen.
Deutschsprachförderung im Kontext Schule
Aufnahme und Beratungszentrum (ABZ) Offenbach
Für Schülerinnen und Schüler mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen ist das Aufnahme- und Beratungszentrum in Offenbach die erste Anlaufstelle. Es wird der Sprach- und Lernstand geprüft und eine passende Schule gesucht.
Deutschsprachförderung im Kontext Schule: Schulisches Gesamtsprachförderkonzept
Das hessische Kultusministerium hat ein Gesamtsprachförderkonzept entwickelt, welches Schülerinnen und Schüler beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt.
Vorlaufkurse (vor der Einschulung)
Kinder, die bei der Anmeldung zur Einschulung über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, sind zur Teilnahme an einem Vorlaufkurs verpflichtet. Grundschulen und Kindertagesstätten arbeiten dabei eng zusammen.
Sprachkurse bei Zurückstellung
Besitzen Kinder zum Zeitpunkt der Einschulung noch keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse, können sie vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Diese Kinder besuchen dann verpflichtend einen Deutsch-Sprachkurs.
Intensiv- und InteA-Klassen
Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendliche, die bei Ankunft noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht haben und noch nicht über grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, werden in Intensivklassen auf den Übergang in Regelklassen vorbereitet.
Für Seiteneinsteiger von 16 bis 18 Jahre und 18 bis 20 Jahre werden die sogenannten InteA-Klassen angeboten. Diese sind an beruflichen Schulen verortet. Sie vermitteln Deutschkenntnisse und eröffnen den Zugang zur Ausbildungs- und Berufswelt.
InteA- wie auch Intensiv-Klassen sind Maßnahmen zur Sprachförderung und dienen ausschließlich dem Ziel des Spracherwerbs. Der Erwerb eines Abschlusses oder ähnliches ist nicht vorgesehen.