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10.03.2022

Corona: Sieben Todesfälle und 466 Neuinfektionen

Auf Beschluss der hessischen Landesregierung sind seit Montag, 7. März 2022, weitere Lockerungen in Kraft, darunter der Entfall der Maskenpflicht am Platz im Schulunterricht. Maßgeblich für die Beurteilung der Infektionslage ist landesweit ein zweistufiges Eskalationsstufenkonzept, in dem die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung Indikatoren für weitreichendere Schutzmaßnahmen sind. Die Hospitalisierungsinzidenz, die beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus neu aufgenommen wurden, liegt aktuell bei 6,39. 158 Intensivbetten in Hessen sind mit COVID-19-Erkrankten belegt. Aktuell ist Warnstufe 1 des hessischen Eskalationskonzepts in Kraft.

Corona-Lage im Kreis Offenbach

Das Gesundheitsamt hat am Donnerstag sieben weitere Todesfälle nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen steigt dadurch auf 687. Binnen eines Tages wurden im Gesundheitsamt 466 Neuinfektionen registriert. Diese verteilen sich auf alle 13 Kommunen im Kreisgebiet: Dietzenbach (51 Neuinfizierte), Dreieich (62), Egelsbach (15), Hainburg (14), Heusenstamm (32), Langen (40), Mainhausen (33), Mühlheim (42), Neu-Isenburg (19), Obertshausen (29), Rodgau (33), Rödermark (53) und Seligenstadt (43). Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 6.995 Menschen im Kreis positiv getestet.

Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 71916 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz wird mit 1.128,6 angegeben.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 52 an COVID-19 Erkrankte, davon zwei in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung). 33 Personen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, haben einen vollständigen Impfschutz.

Impfsituation im Kreis Offenbach

Am Mittwoch, 9. März 2022, sind 55 Menschen in den beiden Impfzentren des Kreises geimpft worden. Eine Impfung im Impfzentrum auf dem Campus Heusenstamm, Jahnstraße 64, Zufahrt über Wurzelschneise, ist ohne vorherige Terminbuchung möglich. Die Öffnungszeiten sind montags bis samstags, 12:00 bis 20:00 Uhr. Betreiber des Impfzentrums in Heusenstamm ist EcoCare, die Healthcare Division der Ecolog Deutschland GmbH. Alle Informationen zum Impfzentrum sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum abzurufen.

Corona-Schutzimpfungen mit Novavax möglich

Angeboten werden in Heusenstamm Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen für alle Personen ab zwölf Jahren. Zusätzlich können alle berechtigten Personen eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten, wenn alle bisherigen Corona-Schutzimpfungen im Impfzentrum verabreicht worden sind. Es stehen drei Impfstoffe zur Verfügung: BionTech ab zwölf Jahren, Novavax ab 18 Jahren und Moderna ab 30 Jahren. Mit allen Vakazinen sind zwei Impfungen für einen vollständigen Impfschutz notwendig. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument sowie falls vorhanden die Krankenversicherungskarte und der Impfpass. Kinder und Jugendliche benötigen zusätzlich die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten bei der Impfung oder die Zustimmung der Eltern auf dem Anamnese- und Einwilligungsbogen. Voraussetzung für die Auffrischungsimpfung für Personen über zwölf Jahren ist, dass seit der letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung mindestens drei Monate vergangen sind. Ein mobiles Impfteam besucht Einrichtungen vor Ort. Weitere Informationen und auch die Aufklärungsbögen der jeweiligen Impfstoffe sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum abzurufen. Diese sollten idealerweise bereits ausgefüllt mitgebracht werden. So können Wartezeiten vermieden werden.

Für die Corona-Schutzimpfung von Kindern zwischen fünf und elf Jahren werden von montags bis samstags, jeweils von 10:00 bis 19:00 Uhr, im kleinen Impfzentrum im Rathaus-Center in Dietzenbach, Offenbacher Straße 9, extra Termine angeboten. Diese können unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum vereinbart werden. Ein speziell geschultes Team steht für alle Fragen und individuelle Beratungen rund um die Corona‐Schutzimpfung zur Verfügung.

Gesundheitsamt verschickt keine Isolationsverfügungen

Jede Person, bei der mit einem positiven Antigen- oder PCR-Test eine Corona-Infektion festgestellt wurde, muss in häusliche Isolation. Es ist egal, ob diese Person geimpft oder ungeimpft ist. Die Quarantänepflicht beginnt unmittelbar mit dem positiven Corona-Test, auch bei Tests mit Eigenanwendung. Die Quarantäne beginnt direkt nach Erhalt des bestätigten Testergebnisses und dauert zehn Tage. Das Gesundheitsamt verschickt keine gesonderte Isolationsverfügung, denn dies ist bereits in der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung geregelt.