Sprungziele
Seiteninhalt
25.11.2022

Corona: Vier Todesfälle und 649 Neuinfektionen

Seit dieser Woche keine Isolationspflicht mehr bei positivem Testergebnis

Innerhalb einer Woche wurden im Gesundheitsamt des Kreises Offenbach 649 Neuinfektionen erfasst. Diese verteilen sich auf alle 13 Kommunen im Kreisgebiet: Dietzenbach (45 Neuinfizierte), Dreieich (72), Egelsbach (16), Hainburg (16), Heusenstamm (33), Langen (65), Mainhausen (35), Mühlheim (55), Neu-Isenburg (54), Obertshausen (54), Rodgau (82), Rödermark (62) und Seligenstadt (60). Im gleichen Zeitraum hat das Gesundheitsamt acht weitere Todesfälle nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen steigt dadurch auf 865.

Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 158.331 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz wird mit 181,8 angegeben, sieben Tag zuvor lag diese bei 212,0. Für die Altersverteilung der Neuinfizierten innerhalb der vergangenen Woche wird vom Land Hessen eine gesonderte Inzidenz für den Kreis Offenbach berechnet. Bei den unter Fünfjährigen liegt diese bei 44, bei den Fünf- bis unter 20-Jährigen bei 100, bei den 15 bis unter 35-Jährigen bei 217, bei den 35- bis unter 60-Jährigen bei 268, bei den 60- bis unter 80-Jährigen bei 215 und bei den über 80-Jährigen bei 182.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 32 an COVID-19 Erkrankte, davon drei Personen in intensiv medizinischer Betreuung. Die Hospitalisierungsinzidenz, die beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus neu aufgenommen wurden, liegt für Hessen mit Stand vom 22. November 2022 bei 5,04. 107 Intensivbetten in Hessen waren zu diesem Zeitpunkt mit COVID-19-Erkrankten belegt.

Binnen einer Woche wurden 230 Menschen im Impfzentrum des Kreises Offenbach geimpft, davon eine Erstimpfung, vier Zweitimpfungen sowie sieben Boosterimpfungen, 166 zweite sowie 52 dritte Boosterimpfungen. Corona-Schutzimpfungen sind auf dem Campus Heusenstamm, Jahnstraße 64, Zufahrt über Wurzelschneise, für alle Personen ab fünf Jahren möglich. Ein Termin muss nicht vereinbart werden. Die Öffnungszeiten sind dienstags bis freitags 12:00 bis 20:00 Uhr sowie samstags 9:00 bis 17:00 Uhr. Betreiber in Heusenstamm ist EcoCare, die Healthcare Division der Ecolog Deutschland GmbH. Alle Informationen zum Impfzentrum sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum abzurufen.

Angeboten werden in Heusenstamm Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen für alle Personen ab fünf Jahren. Zusätzlich können alle berechtigten Personen eine zweite und dritte Auffrischungsimpfung erhalten, unabhängig davon, wo sie zuvor geimpft wurden. Es stehen insgesamt vier Impfstoffe zur Verfügung: BionTech Junior für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren, BionTech ab zwölf Jahren, Novavax ab 18 Jahren und Moderna ab 30 Jahren. Die an die BA.1-Variante angepassten Impfstoffe sowie der an die BA. 4/5-Varianten angepasste Impfstoff von BionTech werden ebenfalls im Impfzentrum in Heusenstamm angeboten. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument sowie falls vorhanden die Krankenversicherungskarte und der Impfpass. Kinder und Jugendliche benötigen zusätzlich die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten.

Isolationspflicht aufgehoben

Das Land Hessen hat Mitte der Woche die Isolationspflicht für alle Personen, bei den mit einem positiven Antigen- oder PCR-Test eine Corona-Infektion festgestellt wurde, die Pflicht zur häuslichen Isolation aufgehoben. Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test stattdessen eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden. Außerdem besteht für die Infizierten ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren. Dieses gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher sowie auch für das Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte. Zugleich wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.