Corona: Zwei Todesfälle und 753 Neuinfektionen
Impfzentrum des Kreises schließt zum Jahresende
Innerhalb einer Woche wurden im Gesundheitsamt des Kreises Offenbach 753 Neuinfektionen erfasst. Diese verteilen sich auf alle 13 Kommunen im Kreisgebiet: Dietzenbach (60 Neuinfizierte), Dreieich (70), Egelsbach (21), Hainburg (35), Heusenstamm (40), Langen (86), Mainhausen (24), Mühlheim (59), Neu-Isenburg (55), Obertshausen (50), Rodgau (113), Rödermark (60) und Seligenstadt (80). Im gleichen Zeitraum hat das Gesundheitsamt erneut zwei weitere Todesfälle nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen steigt dadurch auf 873.
Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 160.347 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz wird mit 209,5 angegeben, sieben Tag zuvor lag diese bei 160,9. Für die Altersverteilung der Neuinfizierten innerhalb der vergangenen Woche wird vom Land Hessen eine gesonderte Inzidenz für den Kreis Offenbach berechnet. Bei den unter 20-Jährigen liegt diese bei 67, bei den 20- bis unter 40-Jährigen bei 216, bei den 40- bis unter 60-Jährigen bei 251, bei den 60- bis unter 80-Jährigen bei 171 und bei den über 80-Jährigen bei 210.
Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 52 an COVID-19 Erkrankte, davon vier Personen in intensiv medizinischer Betreuung. Die Hospitalisierungsinzidenz, die beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus neu aufgenommen wurden, liegt für Hessen mit Stand vom 13. Dezember 2022 bei 5,62. 114 Intensivbetten in Hessen waren zu diesem Zeitpunkt mit COVID-19-Erkrankten belegt.
Impfzentrum des Kreises öffnet letztmalig am 30. Dezember 2022
Binnen einer Woche wurden 159 Menschen im Impfzentrum des Kreises Offenbach geimpft, davon je drei Erst- und Boosterimpfungen, 126 zweite sowie 27 dritte Boosterimpfungen. Die Einrichtung auf dem Campus Heusenstamm, Jahnstraße 64, Zufahrt über Wurzelschneise, wird Ende des Jahres planmäßig geschlossen. Impfungen vor Ort sind letztmalig am Freitag, 30. Dezember 2022, möglich. Danach geht diese Aufgabe vollständig an die auch ansonsten originär zuständigen Hausarztpraxen über.
Bis dahin hat das Impfzentrum des Kreises noch weiterhin dienstags bis freitags 12:00 bis 20:00 Uhr sowie samstags 9:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. An Heiligabend, 24. Dezember 2022, bleibt die Einrichtung geschlossen.
Impfungen sind für alle Personen ab fünf Jahren möglich. Ein Termin muss nicht vereinbart werden. Betreiber in Heusenstamm ist EcoCare, die Healthcare Division der Ecolog Deutschland GmbH. Alle Informationen zum Impfzentrum sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum abzurufen.
Angeboten werden in Heusenstamm Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen für alle Personen ab fünf Jahren. Zusätzlich können alle berechtigten Personen eine zweite und dritte Auffrischungsimpfung erhalten, unabhängig davon, wo sie zuvor geimpft wurden. Es stehen insgesamt vier Impfstoffe zur Verfügung: BionTech Junior für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren, BionTech ab zwölf Jahren, Novavax ab 18 Jahren und Moderna ab 30 Jahren. Die an die BA.1-Variante angepassten Impfstoffe sowie der an die BA. 4/5-Varianten angepasste Impfstoff von BionTech werden ebenfalls im Impfzentrum in Heusenstamm angeboten. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument sowie falls vorhanden die Krankenversicherungskarte und der Impfpass. Kinder und Jugendliche benötigen zusätzlich die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten.
Isolationspflicht aufgehoben
Das Land Hessen hat Mitte der Woche die Isolationspflicht für alle Personen, bei den mit einem positiven Antigen- oder PCR-Test eine Corona-Infektion festgestellt wurde, die Pflicht zur häuslichen Isolation aufgehoben. Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test stattdessen eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden. Außerdem besteht für die Infizierten ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren. Dieses gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher sowie auch für das Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte. Zugleich wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.