Sprungziele
Seiteninhalt

Wie weise ich nach, dass ich von der Maskenpflicht ausgenommen bin?

Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können, haben dies gegenüber Behörden und Schulen durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Im Attest ist eine medizinische Begründung für das Nichttragen der medizinischen Maske sowie der Zeitraum der Befreiung und die Art der Bedeckung anzugeben, die nicht getragen werden kann (medizinische Maske oder FFP2-Maske). Sollte sich das Attest auf FFP2-Masken beziehen, ist eine OP-Maske zu tragen. Die dem Attest zugrundeliegende Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung muss in der Bescheinigung nicht benannt werden. Da private Stellen nach eigener Einschätzung über die Zulassung von Personen befinden können, empfiehlt es sich, auch hier ein ärztliches Attest mitzuführen.