Sozialpsychiatrischer Dienst

Das Gesundheitsamt unterliegt dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) und hat zum Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und zu schützen. Der Sozialpsychiatrische Dienst (kurz: SPDI) ist Teil des Gesundheitsamtes des Kreises Offenbach. Als Behörde, die auf Grundlage des HGöGD und des vom Land Hessen erlassenen Psychisch – Kranken – Hilfe Gesetz (PsychKHG) tätig wird, hat der SPDI das Ziel, für psychisch kranke Menschen eine Zwangsunterbringung und oder -behandlung durch entsprechende, geeignete Hilfsangebote abzuwenden. Lediglich, um erhebliche Gefahren für Betroffene selbst oder auch für andere Personen fernzuhalten – akute Eigen- und oder Fremdgefährdung -, darf der SPDI Maßnahmen in die Wege leiten, die in das Grundrecht des Menschen eingreifen.

Aufgaben des SPDI

Der SPDI informiert, unterstützt, berät und begleitet mit einem multiprofessionellen Team und jahrzehntelanger Expertise Betroffene ab dem 18. Lebensjahr, die infolge einer psychischen Störung funktionseingeschränkt, krank oder behindert sind oder bei denen entsprechende Anzeichen bestehen und deren hilfesuchenden Angehörige. Darüber hinaus stellt der SPDI die weiteren Kontakte zu maßgeblichen Akteuren, beispielsweise zu Behörden, Vereinen, Selbsthilfegruppen, Ärztinnen, Ärzten, Therapeutinnen, Therapeuten, her und vermittelt unter anderem Hilfesuchende zu den notwendigen Fachstellen. Betroffene Menschen weisen beispielsweise (chronische) Suchtproblematiken oder -erkrankungen wie Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit, Psychosen oder andere Störungen auf, die zu einer entsprechenden psychiatrischen Diagnose führen oder bereits geführt haben.

Im Rahmen der Psychiatriekoordination für den Kreis Offenbach trägt der SPDI zur Weiterentwicklung der gemeindepsychiatrischen Versorgung bei. Er hat den Vorsitz und Leitung des Psychiatriebeirates für den Kreis Offenbach, indem die wichtigen Netzwerkpartner der Region zusammenkommen, sich austauschen und zu wichtigen und aktuellen Themen zur Unterstützung betroffener Personen debattieren.

Das Fachpersonal unseres multiprofessionellen Teams bietet zudem regelmäßig Sprechstunden in verschiedenen Städten und Gemeinden an, um für Betroffene und Angehörige möglichst kurze Wege zur ermöglichen und um die Ängste und Befürchtungen im Umgang mit und vor dem Besuch einer Behörde zu nehmen.

Zusätzlich gehören zu den Aufgaben des SPDI:

    • Vermittlung an ambulante, teilstationäre und stationäre Facheinrichtungen
    • Im Falle von Suchterkrankungen: Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Abhängigkeitskranke
    • Krisenintervention
    • Begleitung von Selbsthilfe- und Angehörigengruppen
    • Begutachtungen im Rahmen gerichtlicher Unterbringung nach dem PsychKHG

Schweigepflicht

Alle SPDI - Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.