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28.03.2022

Corona: Ein Todesfall und 979 Neuinfektionen übers Wochenende

Seit Sonntag, 20. März 2022, sind weitere Lockerungen in Kraft, darunter der Entfall der 3G-Pflicht im Öffentlichen Personennahverkehr. Maßgeblich für die Beurteilung der Infektionslage ist landesweit ein zweistufiges Eskalationsstufenkonzept, in dem die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung Indikatoren für weitreichendere Schutzmaßnahmen sind. Die Hospitalisierungsinzidenz, die beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus neu aufgenommen wurden, liegt aktuell bei 6,61. 181 Intensivbetten in Hessen sind mit COVID-19-Erkrankten belegt. Aktuell ist Warnstufe 1 des hessischen Eskalationskonzepts in Kraft.

Corona-Lage im Kreis Offenbach

Das Gesundheitsamt hat am Montag einen weiteren Todesfall nach einer SARS-CoV-2-Infektion gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen steigt dadurch auf 718. Über das Wochenende wurden im Gesundheitsamt 979 Neuinfektionen registriert. Diese verteilen sich auf alle 13 Kommunen im Kreisgebiet: Dietzenbach (82 Neuinfizierte), Dreieich (121), Egelsbach (49), Hainburg (15), Heusenstamm (58), Langen (162), Mainhausen (50), Mühlheim (80), Neu-Isenburg (87), Obertshausen (52), Rodgau (81), Rödermark (76) und Seligenstadt (66). Innerhalb der vergangenen 14 Tage wurden 9.660 Menschen im Kreis positiv getestet.

Die Gesamtzahl der Personen im Kreis Offenbach, bei denen das Corona-Virus SARS-CoV-2 seit Pandemiebeginn nachgewiesen wurde, liegt laut Robert Koch-Institut bei 83.716 Personen. Die 7-Tage-Inzidenz wird mit 1.425,9 angegeben.

Die beiden Krankenhäuser im Kreis versorgen derzeit 49 an COVID-19 Erkrankte, davon drei Personen in intensiv medizinischer Betreuung – entweder in ICU High care (Monitoring, invasive Beatmung, vollständige intensivmedizinische Therapiemöglichkeiten) oder ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung). 35 Personen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, haben einen vollständigen Impfschutz.

Impfsituation im Kreis Offenbach

In der vergangenen Woche wurden 467 Menschen im Impfzentrum des Kreises Offenbach geimpft, davon 93 Erstimpfungen, 52 Zweitimpfungen, 322 Boosterimpfungen sowie 12 zweite Boosterimpfungen. Corona-Schutzimpfungen sind auf dem Campus Heusenstamm, Jahnstraße 64, Zufahrt über Wurzelschneise, für alle ab fünf Jahren möglich. Ein Termin muss nicht vereinbart werden. Die Öffnungszeiten sind montags bis samstags, 12:00 bis 20:00 Uhr. Betreiber des Impfzentrums in Heusenstamm ist EcoCare, die Healthcare Division der Ecolog Deutschland GmbH. Alle Informationen zum Impfzentrum sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum abzurufen.

Angeboten werden in Heusenstamm Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen für alle Personen ab fünf Jahren. Zusätzlich können alle berechtigten Personen eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten, wenn alle bisherigen Corona-Schutzimpfungen im Impfzentrum verabreicht worden sind. Es stehen vier Impfstoffe zur Verfügung: BionTech Junior für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren, BionTech ab zwölf Jahren, Novavax ab 18 Jahren und Moderna ab 30 Jahren. Mit allen Vakazinen sind zwei Impfungen für einen vollständigen Impfschutz notwendig. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument sowie falls vorhanden die Krankenversicherungskarte und der Impfpass. Kinder und Jugendliche benötigen zusätzlich die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten bei der Impfung oder die Zustimmung der Eltern auf dem Anamnese- und Einwilligungsbogen. Ein speziell für Kinder geschultes Team steht für alle Fragen und individuelle Beratungen rund um die Corona‐Schutzimpfung zur Verfügung. Voraussetzung für die Auffrischungsimpfung für Personen über zwölf Jahren ist, dass seit der letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung mindestens drei Monate vergangen sind. Ein mobiles Impfteam besucht Einrichtungen vor Ort. Weitere Informationen und auch die Aufklärungsbögen der jeweiligen Impfstoffe sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum abzurufen. Diese sollten idealerweise bereits ausgefüllt mitgebracht werden. So können Wartezeiten vermieden werden.

Gesundheitsamt verschickt keine Isolationsverfügungen

Jede Person, bei der mit einem positiven Antigen- oder PCR-Test eine Corona-Infektion festgestellt wurde, muss in häusliche Isolation. Es ist egal, ob diese Person geimpft oder ungeimpft ist. Die Quarantänepflicht beginnt unmittelbar mit dem positiven Corona-Test, auch bei Tests mit Eigenanwendung. Die Quarantäne beginnt direkt nach Erhalt des bestätigten Testergebnisses und dauert zehn Tage. Das Gesundheitsamt verschickt keine gesonderte Isolationsverfügung, denn dies ist bereits in der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung geregelt.