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Corona-FAQ allgemein

Fragen zur Maskenpflicht

Muss ich im Kreis Offenbach einen Mund-Nasen-Schutz oder andere Masken tragen?

Eine Maskenpflicht gilt

    • für positiv getetstete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) oder bei geringerem Abstand ausschließlich zu anderen positiv Getesten abgesetzt werden.
    • für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patieten in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen und Krankenhäuser (FFP2-Maske),
    • für Besucherinnen und Besucher in Alten- und Pflegeheimen (FFP2-Maske),
    • für Patientinnen und Patienten bei Rettungsdiensten.

Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in Innenräumen. Auch in Schulen, Hochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen gilt keine gesetzliche Maskenplicht mehr. Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen können jedoch unabhängig davon auf Grundlage der anzustellenden Gefährdungsbeurteilung eine Maskenpflicht vorsehen.

Zulässig zur Erfüllung der genannten Maskenpflicht sind OP-Masken und Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbare Ausführungen ohne Ausatemventil.

Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten

    • für Kinder unter sechs Jahren,
    • für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können,
    • für Menschen mit Hörbehinderung und deren unmittelbare Kommunikationspartnerinnen und -partner, soweit und solange es zu ihrer Kommunikation erforderlich ist,
    • soweit und solange aus therapeutischen, rechtlichen, seelsorgerischen, ethisch-sozialen oder anderen tatsächlichen Gründen das Absetzen der medizinischen Maske erforderlich ist.

Was gilt alles als Maske für die Maskenpflicht?

Zulässig zur Erfüllung der derzeit in Hessen noch geltenden Maskenpflicht sind OP-Masken und Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbare Ausführungen ohne Ausatemventil.

Wie weise ich nach, dass ich von der Maskenpflicht ausgenommen bin?

Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können, haben dies gegenüber Behörden und Schulen durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Im Attest ist eine medizinische Begründung für das Nichttragen der medizinischen Maske sowie der Zeitraum der Befreiung und die Art der Bedeckung anzugeben, die nicht getragen werden kann (medizinische Maske oder FFP2-Maske). Sollte sich das Attest auf FFP2-Masken beziehen, ist eine OP-Maske zu tragen. Die dem Attest zugrundeliegende Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung muss in der Bescheinigung nicht benannt werden. Da private Stellen nach eigener Einschätzung über die Zulassung von Personen befinden können, empfiehlt es sich, auch hier ein ärztliches Attest mitzuführen.

Fragen zur Kreisverwaltung

Hat das Kreishaus für den Publikumsverkehr geöffnet?

Ja, das Kreishaus hat geöffnet. In vielen Bereichen wird weiterhin mit Terminen gearbeitet. In der gesamten Kreisverwaltung gilt zudem die dringende Empfehlung, eine medizinische Maske zu tragen.

Hat die KFZ-Zulassungsstelle geöffnet?

Ja, die KFZ-Zulassungsstelle arbeitet aber ausschließlich mit Terminen.

Montag- bis Donnerstagvormittag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr können allerdings Außerbetriebsetzungen und Adressänderungen innerhalb des Kreises Offenbach auch ohne Termin erledigt werden.

Termine in Dietzenbach können direkt nach Wunsch vereinbart werden.

Die Außenstellen der KFZ-Zulassungsbehörde bieten eine Terminvereinbarung ebenfalls an. Informationen zur Terminvergabe in Langen finden Sie unter https://www.langen.de/de/onlineterminvergabe.html, die Außenstelle in Mühlheim ist per Mail unter zulassungsstelle@stadt-muehlheim.de erreichbar. Termine für die Außenstelle Seligenstadt können Sie unter https://seligenstadt.flexappoint.de/#/wizard/leistungen/1 buchen.

Wie erreiche ich das Bürgerbüro?

Das Bürgerbüro ist auch per E-Mail an info@kreis-offenbach.de und telefonisch unter 06074 8180-0 erreichbar.

Hat das RegioMuseum geöffnet?

Ja, das RegioMuseum in Seligenstadt hat seinen Betrieb regulär aufgenommen. 

Fragen zu Informationsangeboten

Bietet der Kreis Offenbach eine Corona-Hotline an?

Ja! Wer Fragen rund um Corona hat, kann sich bei der Corona-Hotline des Kreises unter 06074 8180-2222 melden. Sie ist geschaltet montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr. Die Kolleginnen und Kollegen der Hotline sind per E-Mail an corona-hotline@kreis-offenbach.de erreichbar.

Wo finde ich Hilfe und Beratung bei Gewalt, persönlichen Krisen oder psychischen Problemen?

Die Corona-Pandemie versetzt Berufs- und Privatleben in einen Ausnahmezustand. Wer Hilfe benötigt, sollte nicht zögern, sich diese zu holen.

Wichtige Angebote und Telefonnummern im Überblick:

Polizei 110
Feuerwehr und Rettungsdienst 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Info-Hotline des Landes Hessen rund um Corona 0800 5554666
Corona-Hotline des Kreises Offenbach 06074 8180-2222

Corona-Hotline der Asklepios Klinik Langen

montags, mittwochs, freitags, 15 bis 16 Uhr

06103 912-61105

Opfer-Telefon des Weißen Rings (Angebot für Opfer von Straftaten) 116 006
Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen“ 0800 0116016
Hilfetelefon “Schwangere in Not“ 0800 4040020
Pflegetelefon (Hilfetelefon für pflegende Angehörige) 030 20179131
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch 0800 2255530
Beratungszentrum West (Beratung für Alleinerziehende und Familien) 06103 83368-0
Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon 116 111
Nummer gegen Kummer: Elterntelefon 0800 1110550
Telefonseelsorge 116 123
Evangelische Telefonseelsorge 0800 1110111
Katholische Telefonseelsorge 0800 1110222
Info-Telefon Depression 0800 3344533
Schuldnerberatung 06103 83368-11
Psychosocial counselling for refugees (English)  
Monday, 10 until 12 a.m. 01517 2118965
Thursday, 9 until 11 a.m. 069 971204151
Psychosocial counselling for refugees (Arabic)  
Tuesday, 10 until 12 a.m. 0157 34252524
Thursday, 9 until 11 a.m. 0178 6746047
Psychosocial counselling for refugees (Farsi)  
Wednesday, 2 until 4 p.m. 0157 34848026
Thursday, 9 until 11 a.m. 0151 56949853
Consultations téléphoniques pour réfugiés (French)  
Lundi, 10 until 12 a.m. 0151 50795336
Mardi, 12.30 until 2.30 p.m. 0151 20226596

Consulta Psicosocial telefónica para personas demandantes de asilo y refugiadas (Spanish)

 

Lunes, 10 until 12 a.m.

0151 50795336

Finde ich aktuelle Informationen des Kreises auch auf Social Media?

Ja. Die offiziellen Accounts “Kreis Offenbach“ auf Facebook und auf Youtube, “@Kreis.Offenbach“ auf Instagram und “@KVOffenbach“ auf Twitter versorgen Sie regelmäßig mit den wichtigsten Informationen.

Wo finde ich mehr Corona-Informationen für Patienten?

Im Corona-FAQ für Patienten haben wir die häufigsten Fragen zum derzeit grassierenden Coronavirus, der COVID-19-Erkrankung, Verhaltenstipps, den Tests und der häuslichen Quarantäne beantwortet.

Wo finde ich mehr Corona-Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Übersichten zu Rechten und Pflichten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Basis der aktuellen Rechtsgrundlagen hat die Bundesregierung zusammengestellt.

Sonstige Fragen

Welche Kontaktbeschränkungen gibt es allgemein?

Aktuell gibt es keine Kontaktbeschränkungen.

Bei privaten Zusammenkünften wird dringend empfohlen, die räumlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, sich eigenverantwortlich zu testen und angemessene Hygienemaßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden zu treffen.

Darf ich meine Verwandten in Alten- oder Pflegeheimen besuchen?

Ja. Die Einrichtungen müssen dafür über ein individuelles Schutzkonzept verfügen - nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie der einrichtungsbezogenen Hygienepläne.

Allgemein gilt:

    • keine Beschränkung der Besucherzahl pro Tag
    • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil)
    • Testpflicht für Besucherinnen und Besucher - Genesene und vollständig Geimpfte können je nach internen Entscheidungen der jeweiligen Einrichung ausgenommen werden.

Weitere Informationen stehen in den Handlungsempfehlungen des Landes, die in voller Länge unter dem Navigationspunkt “Rechtliche Grundlagen“ abrufbar sind.

Kann ich die Verordnungen des Landes irgendwo nachlesen?

Hinweis: Die Seiten werden fortlaufend aktualisiert. Aufgrund der großen Situationsdynamik kann es jedoch passieren, dass die beschriebenen Informationen, Maßnahmen, Empfehlungen und Verordnungen jederzeit und kurzfristig geändert, verstärkt, verlängert oder gänzlich erneuert werden und die hier hinterlegten Angaben überholen.