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Corona-FAQ für Patienten

Was muss ich bei einem positiven Corona-Test tun?

Seit dem 23. November 2022 sind Sie in Hessen nicht mehr verpflichtet, sich nach einem positiven Test zuhause in Selbstisolation zu begeben. Dafür müssen Sie aber Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn Sie auf Personen treffen, die nicht im gleichen Haushalt leben.

Für fünf Tage nach dem Tag des positiven Testergebnisses besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer Atemschutzmaske außerhalb des eigenen Zuhauses, insbesondere in geschlossenen Räumen und im Freien, wenn ein Abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Eine Maske muss nicht getragen werden, wenn ein Kontakt ausschließlich zu Angehörigen des eigenen Haushalts oder zu anderen nachweislich positiv getesteten Personen besteht. Von dieser Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder zur Verständigung mit anderen Personen keine Maske tragen können.

Für positiv getestete Personen besteht außerdem ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucherinnen und Besucher wie auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.

Sollten Sie unter Krankheitssymptomen leiden, wird dringend eine freiwillige Selbstisolation zumindest empfohlen. Die Selbstisolation sollte erst nach Ablauf von zehn Tagen beziehungsweise nach 48 Stunden ohne Symptome beendet werden.

Schülerinnen, Schüler und Studierende an Schulen, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, sind in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit. Wenn die Schule einen Distanzunterricht organisiert, ist daran teilzunehmen.

Sollte ein PCR-Test eine Infektion mit SARS-CoV-2 nach einem positiven Antigen-Schnelltest nicht bestätigen, enden die vorgenannten Schutzmaßnahmen.

Kann sich mein Haustier mit COVID-19 bei mir anstecken?

Ja. Es gibt vereinzelte Meldungen über SARS-CoV-2-Infektionen bei Tieren. Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Instituts haben ergeben, dass Katzen und Frettchen anfälliger sind als zum Beispiel Hunde. Es besteht jedoch keine Testpflicht für Haustiere. Zeigt ein Tier allerdings Symptome und wird getestet, sind positive Ergebnisse meldepflichtig.

Nähere Informationen dazu sind der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 3. Juli 2020 zu entnehmen.

Ich bin oder könnte an COVID-19 erkrankt sein und muss den Notruf alarmieren. Was ist zu beachten?

Teilen Sie bei der Alarmierung unbedingt mit, dass Sie an COVID-19 erkrankt sind, ein entsprechender Verdacht besteht oder Sie mit einer Person im Haushalt leben, auf die einer der beiden Punkte zutrifft. Nur so können die Einsatzkräfte entsprechend reagieren und notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen.

WICHTIG: Sie bekommen in jedem Fall geholfen, der Hinweis ändert daran nichts. 

Machen Sie die oben genannten Angaben auch, wenn...

    • Sie erkrankt sind oder sein könnten und den Notruf aus einem Grund alarmieren, der nicht in direktem Zusammenhang mit COVID-19 steht. Beispielsweise, wenn Sie sich anderweitig verletzt haben.
    • Sie den Notruf für eine andere Person alarmieren, die erkrankt ist, erkrankt sein könnte oder als Kontaktperson im gleichen Haushalt lebt.

Ich bin oder könnte an COVID-19 erkrankt sein und auf Dialyse angewiesen. Was soll ich tun?

Gehen Sie bitte keinesfalls direkt zu Ihrem Dialysezentrum. Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Nephrologin oder Ihrem Nephrologen zunächst telefonisch in Kontakt und schildern Sie die Situation. Sie beziehungsweise er wird Sie beraten und abklären, dass Ihre Dialyseversorgung weiterhin gesichert wird.

Wirken Antibiotika gegen SARS-CoV-2-Viren?

Nein. Antibiotika helfen nicht bei Virusinfektionen und damit auch nicht gegen SARS-CoV-2.

Es gibt allerdings auch COVID-19-Patienten, die dennoch Antibiotika verordnet bekommen. Das kann daran liegen, dass die Ärztinnen und Ärzte eine zusätzliche Bakterieninfektion behandeln. Bei sogenannten Superinfektionen wird das Immunsystem einer Person durch das Virus so geschwächt, dass eine zweite Infektion durch einen anderen Erreger (Sekundärinfektion) hinzukommt.

Ich bin an COVID-19 erkrankt und bekomme auch Antibiotika, obwohl die doch nicht gegen SARS-CoV-2-Viren helfen sollen. Wieso?

Es ist korrekt, dass Antibiotika nicht bei Virusinfektionen und damit auch nicht gegen SARS-CoV-2 helfen. Sollten COVID-19-Erkrankte dennoch auch Antibiotika verordnet bekommen, kann es daran liegen, dass die Ärztinnen und Ärzte eine zusätzliche Bakterieninfektion behandeln. Bei sogenannten Superinfektionen kann das Immunsystem einer Person durch das Virus so geschwächt sein, dass eine zweite Infektion durch einen anderen Erreger (Sekundärinfektion) hinzukommt.

Wann gehöre ich zu einer Risikogruppe?

Als Risikogruppen gelten Personenkreise, die anfälliger für Erkrankungen allgemein beziehungsweise für schwere Krankheitsverläufe sind.

Laut Robert-Koch-Institut können SARS-CoV-2-Infektionen auch bei Personen ohne Vorerkrankungen und jüngerem Alters schwere Verläufe nehmen, doch sind aktuell folgende Risikogruppen definiert: 

  • ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50 bis 60 Jahren)
  • Raucher
  • stark adipöse Menschen
  • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:
    • des Herz-Kreislauf-Systems (zum Beispiel koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
    • der Lunge (zum Beispiel COPD)
    • Patienten mit chronischen Lebererkrankungen
    • Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
    • Patienten mit einer Krebserkrankung
    • Patienten mit geschwächtem Immunsystem (zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie zum Beispiel Cortison)

Falls Sie zu einer Risikogruppe gehören und unter Krankheitssymptomen leiden, setzen Sie sich bitte telefonisch mit Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung.

Wo erhalte ich meinen Genesenen-Nachweis?

Ihren Genesenen-Nachweis bekommen Sie von Ihrem Hausarzt oder in der Apotheke.

Wo finde ich Hilfe und Beratung bei Gewalt, persönlichen Krisen oder psychischen Problemen?

Die Corona-Pandemie versetzt Berufs- und Privatleben in einen Ausnahmezustand. Wer Hilfe benötigt, sollte nicht zögern, sich diese zu holen.

Wichtige Angebote und Telefonnummern im Überblick:

Polizei 110
Feuerwehr und Rettungsdienst 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Info-Hotline des Landes Hessen rund um Corona 0800 5554666
Corona-Hotline des Kreises Offenbach 06074 8180-2222

Corona-Hotline der Asklepios Klinik Langen

montags, mittwochs, freitags, 15 bis 16 Uhr

06103 912-61105

Opfer-Telefon des Weißen Rings (Angebot für Opfer von Straftaten) 116 006
Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen“ 0800 0116016
Hilfetelefon “Schwangere in Not“ 0800 4040020
Pflegetelefon (Hilfetelefon für pflegende Angehörige) 030 20179131
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch 0800 2255530
Beratungszentrum West (Beratung für Alleinerziehende und Familien) 06103 83368-0
Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon 116 111
Nummer gegen Kummer: Elterntelefon 0800 1110550
Telefonseelsorge 116 123
Evangelische Telefonseelsorge 0800 1110111
Katholische Telefonseelsorge 0800 1110222
Info-Telefon Depression 0800 3344533
Schuldnerberatung 06103 83368-11
Psychosocial counselling for refugees (English)  
Monday, 10 until 12 a.m. 01517 2118965
Thursday, 9 until 11 a.m. 069 971204151
Psychosocial counselling for refugees (Arabic)  
Tuesday, 10 until 12 a.m. 0157 34252524
Thursday, 9 until 11 a.m. 0178 6746047
Psychosocial counselling for refugees (Farsi)  
Wednesday, 2 until 4 p.m. 0157 34848026
Thursday, 9 until 11 a.m. 0151 56949853
Consultations téléphoniques pour réfugiés (French)  
Lundi, 10 until 12 a.m. 0151 50795336
Mardi, 12.30 until 2.30 p.m. 0151 20226596

Consulta Psicosocial telefónica para personas demandantes de asilo y refugiadas (Spanish)

 

Lunes, 10 until 12 a.m.

0151 50795336

Hinweis: Die Seiten werden fortlaufend aktualisiert. Aufgrund der großen Situationsdynamik kann es jedoch passieren, dass die beschriebenen Informationen, Maßnahmen, Empfehlungen und Verordnungen jederzeit und kurzfristig geändert, verstärkt, verlängert oder gänzlich erneuert werden und die hier hinterlegten Angaben überholen.