Seiteninhalt
2020-10-21 Hinweise zur Zahlung von Verdienstausfallentschädigung bei Betretungsverbot wegen Quarantäne
Hinweisblatt des Landes Hessen für erwerbstätige Eltern, die ihr Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Zeitraum des Betretungsverbotes selbst beaufsichtigen oder betreuen. Deren Arbeitgeber kann einen Antrag auf Verdienstausfallentschädigung beim Regierungspräsidium Darmstadt nach § 56 Absatz 1a IfSG stellen.
© Land Hessen
Datei
- PDF 332 kB