Seiteninhalt
Einrichtungsbezogene Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gemäß § 20a IfSG
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist mit dem 31.12.2022 ausgelaufen. Tätigkeitsverbote für nicht ausreichend immunisierte Personen bestehen nicht mehr. Nähere Informationen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.