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01.04.2021

Impfung von Lehrkräften und Schulpersonal an »Sonstigen Schulen«

Zur Sicherstellung eines reibungslosen Schulstarts nach den Osterferien ist ab sofort im Terminvergabeportal des Landes (impfterminservice.hessen.de) auch eine Registrierung der Personen möglich, die in „Sonstigen Schulen“ tätig sind.

Die Gruppe der „weiteren“ Lehrerinnen und Lehrer gehört zwar zur Priorisierungsgruppe 3 nach § 4 Absatz1 Ziffer 8 der Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV). Aufgrund des zu erwartenden Übergangs des Impfprozesses in die sog. Regelversorgung und der ebenfalls zu erwartenden Anlaufverzögerungen kann allerdings eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen nur über die Impfzentren sichergestellt werden. So kann der zusätzlichen Gruppe von Lehrerinnen und Lehrern sowie des Schulpersonals vor Beginn des Schulbetriebes nach den Osterferien noch ein Impfangebot gemacht werden.

Das Land stellt den Impfzentren hierfür in den Kalenderwochen 14 und 15 insgesamt 10.000 Impfstoffdosen bereit, um einen schnellen Einstieg zu ermöglichen. Die Übernahme in die Regelversorgung würde zwar die Impfungen des Schulpersonals ebenfalls sicherstellen, aber eine Bündelung der Gruppe zur Sicherheit des Schulbetriebes ist dort zu keinem Zeitpunkt mehr möglich.

Quelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport