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Testanspruch

Mit dem Ende der Testpflicht werden seit dem 1. März 2023 keine kostenlosen Bürgertestung mehr angeboten. Sollten weiterhin Testangebote bestehen, sind diese kostenpflichtig. 

Symptomatische Patientinnen und Patienten können sich in der Praxis ihrer Ärztin oder ihres Arztes testen lassen. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassenkarte.

Informationen für Untersuchungsstellen

Ab dem 1. Juli 2022 dürfen keine weiteren Beauftragungen von Teststellen, die nicht durch Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes betrieben werden, erfolgen. Das Gesundheitsamt bittet darum, aktuell von jeglichen Anrufen und Anfragen per E-Mail - mit dem Ziel der Beantragung weiterer Teststellen - Abstand zu nehmen.

Hinweis zum Meldeweg für positive Befunde

Für positive Befunde Antigen-Tests verwenden Sie bitte das Portal www.kreis-offenbach.de/positivmeldung. Die Meldung eines positiven PCR-Tests hat über die Plattform DEMIS durch das beauftragte Labor zu erfolgen. Nur wenn der vorgegebene Meldeweg eingehalten wird, kann auch die Pandemie effizient eingedämmt werden.

Zu den Anforderungen zum Datenschutz bei SARS-CoV-2 Schnelltests sind Informationen beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abrufbar.