Lebensmitteleinzelhandel, Meldepflicht / Registrierung
Lebensmittelunternehmer haben der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die auf einer der Stufe der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, zwecks Eintragung zu melden (Registrierung).
An wen muss ich mich wenden?
Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises oder der Kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es wurde durch die Länder ein Leitfaden entwickelt, der Lebensmittelwirtschaft über den Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) zur Verfügung gestellt wurde (http://www.bll.de/themen/hygiene/). Dort kann auch ein Antragsformular heruntergeladen werden. Alternativ reicht in der Regel eine formlose Anzeige bei der zuständigen Behörde
Verfahrensablauf
- Nutzen Sie das gegebenenfalls zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
- In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
- Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
- Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
- Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.
Anträge / Formulare
- Formulare: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Online-Dienst: nein
Gebühren
- Kostenfrei
Für die Registrierung durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden fallen keine Gebühren an