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Chronischer Botulismus

Abfragen haben ergeben, dass das als "viszeraler Botulismus" beschriebene Krankheitsbild in hessischen Rinderbeständen bisher nicht festgestellt worden ist.

Nach § 6 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes ist jeder Verdacht auf Botulismus beim Menschen an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Nach Mitteilung des Hessischen Gesundheitsministeriums sind im Zeitraum von 2001 bis 2011 lediglich zwei Botulismusfälle gemeldet worden, wobei in beiden Fällen das Toxin auch in verzehrten Nahrungsmitteln nachgewiesen wurde. Fälle von sogenannten "chronischen Botulismus" beim Menschen sind bisher nicht bekannt geworden.