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Amtliche Überwachung von Primärerzeugnissen nicht tierischen Ursprungs

Die Überwachungs- und Kontrollsysteme bei der Primärproduktion soll den aktuellen Anforderungen der europäischen Gesetzgebung angepasst werden. Handlungsbedarf besteht bei der Kontrolle der Primärprodukte von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs. Hierzu gehört die Erzeugung, die Aufzucht oder der Anbau von Primärerzeugnissen, einschließlich deren Ernte. Sie umfasst auch das Ernten wildwachsender Erzeugnisse.

Um diese Kontrollen durchführen zu können, steht an erster Stelle die Registrierung der Betriebe, die Primärprodukte herstellen. Dies soll durch die vor Ort zuständigen Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz geschehen, damit auch eine regelmäßige riskioorientierte Überprüfung sichergestellt werden kann.