West-Nil-Virus
Anzeigepflichtige Tierseuche bei Vögeln und Pferden - Stand: 10. Oktober 2024
Das West-Nil-Virus wird durch Mücken übertragen. Wildvögel sind die Hauptwirte. Menschen und Pferde können als sogenannte Fehlwirte infiziert werden. Der Verlauf ist meistens Symptomlos. Bei einigen Fällen kann es jedoch bis zu schweren neurologischen Symptomen kommen.
Aktuell
Ende September 2024 wurde bei einer Blaumeise im Kreis Offenbach das West-Nil-Virus nachgewiesen.
Mückenschutz ist wichtigste Prävention
Wichtigste Maßnahme ist der Schutz gegen Mücken, beispielsweise durch
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- das Abdecken von Wasserbehältern
- die Anwendung von Repellentien während der Mückensaison
Für Pferde stehen außerdem zugelassene Impfstoffe zur Verfügung, die vor einem schweren Verlauf der Erkrankung schützen. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StiKo Vet) empfiehlt die Impfung der Pferde vor der Mückensaison.
Anzeigepflicht bei Tieren
Bei Pferden und Vögeln besteht eine Anzeigepflicht. Bereits der Verdacht auf eine Infektion mit dem West-Nil-Virus muss dem Veterinäramt gemeldet werden.
Meldepflicht bei Menschen
Gemäß Paragraf 7, Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes besteht eine Meldepflicht gegenüber des Gesundheitsamtes bei der Infektion von Menschen.