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Jugendarbeit international

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Sorgeerklärung Beurkundung


Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen. Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist Voraussetzung für die gemeinsame Sorgeerklärung. Sofern noch nicht geschehen, können Sie die Vaterschaft und Sorge gemeinsam beim Jugendamt erklären.

Wichtige Informationen zu Beurkundungen im Kreis Offenbach

Terminvereinbarung notwendig

Bitte vereinbaren Sie für die Beurkundungen unbedingt einen Termin. Diesen erhalten Sie in der Regel acht Wochen nach der Terminvereinbarung. Wir bitten um Verständnis, dass Beurkundungen ohne Termin nicht durchgeführt werden können. Sollten Sie einen Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen, so bitten wir um rechtzeitige vorherige Mitteilung.

Termine erhalten Sie bei diesen Ansprechpartnerinnen:

Frau M. Steinbrenner

Fachdienst Jugend und Familie - Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach

06074 8180-2365
beurkundungen-51.2@kreis-offenbach.de (Für Terminvereinbarungen)
m.steinbrenner@kreis-offenbach.de
Raum: 1.D.33

Frau M. Yorgun

Fachdienst Jugend und Familie - Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss

Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach

06074 8180-2366
beurkundungen-51.2@kreis-offenbach.de (Für Terminvereinbarungen)
m.yorgun@kreis-offenbach.de
Raum: 1.D.33

Vaterschaftsanerkennung (und Sorgerechtserklärung) vor der Geburt des Kindes

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • gültiges Personaldokument
  • Mutterpass

Hinweis: Sollte die Mutter noch verheiratet sein, kann die Vaterschaft nur beurkundet werden, wenn die Scheidung vor der Geburt des Kindes bei Gericht eingereicht wurde und dies bei der Beurkundung nachgewiesen wird.

Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung (und Unterhaltsverpflichtung)

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde vom Kind
  • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Jugendamt, Rechtsanwalt beziehungsweise Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt

Hinweis: Sollte die Mutter noch verheiratet sein, kann die Vaterschaft nur beurkundet werden, wenn die Scheidung vor der Geburt des Kindes bei Gericht eingereicht wurde und dies bei der Beurkundung nachgewiesen wird.

Sorgererklärung

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung oder -urteil

Erstfestlegung einer Unterhaltsverpflichtung

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • gültiges Personaldokument
  • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Jugendamt, Rechtsanwalt beziehungsweise Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt

Abänderung eines schon bestehenden Unterhaltstitels

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • gültiges Personaldokument
  • letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Vergleich, notarielle Vereinbarung)

Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Jugendamt, Rechtsanwalt beziehungsweise Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt

Verfahrensablauf

Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin in dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: 

  • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen
  • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten zusammen.
  • In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wir Ihnen dann vorgelesen und von beiden Elternteilen unterschrieben.
  • Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.

Voraussetzungen

  • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet
  • Die Vaterschaft ist wirksam anerkannt
  • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein
  • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen
  • Die Eltern müssen persönlich erscheinen
  • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein:

Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.

Notar: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung
  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

Welche Gebühren fallen an?

Jugendamt: Keine
Notar: ca. 80,00 Euro zzgl. Auslagen

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Kind muss noch minderjährig sein.

Bearbeitungsdauer

Der Termin dauert in der Regel zwischen 30 bis 60 Minuten. Die Urkunden werden im Termin direkt ausgehändigt.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?