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Jugendschutz

Andere Aufgaben des Jugendschutzes

Jugendschutzgesetz

Im Juli 2002 wurde ein neues Jugendschutzgesetz vom Bundestag verabschiedet, das das alte Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit ablöst. Hier wird die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten, Nachtbars, Discotheken und Spielhallen geregelt. Weitere Paragraphen bestimmen die Abgabe und den Konsum von Bier, Wein und Branntwein, wie auch von Tabakwaren.

Das Jugendschutzgesetz ist kein Strafinstrument gegen Kinder und Jugendliche, es regelt die Strafen (Ordnungswidrigkeit und Bußgeld) für Veranstalter und Gewerbetreibende, wenn sie sich nicht an die Bestimmungen halten.

Der Besuch von öffentlichen Filmveranstaltungen wird durch die Altersfreigabe der Filme geregelt. Ebenso ist die Abgabe von Filmen und Computerspielen sowie das Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten nur für das entsprechende Alter erlaubt. Die Freigabekennzeichen müssen auf den Spielen und Filmen angebracht werden. Ist kein Kennzeichen vorhanden, sind die Inhalte der Medien nicht für Kinder und Jugendliche geeignet.

Bekanntmachung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen durch Aushang in Gaststätten und Restaurants

Für die Einhaltung der Jugendschutzgesetze sind wir die im Kreis Offenbach zuständige Behörde. Die Änderungen des am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Jugendschutzgesetzes müssen mit einem gültigen Aushang in Restaurants, Gaststätten und Diskotheken kenntlich gemacht werden.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Junge Menschen befinden sich noch in ihrer körperlichen und geistig-seelischen Entwicklung. Um sie vor Überforderung und Gefahren durch Erwerbsarbeit zu bewahren, hat der Arbeitgeber auf spezielle Regelungen zu achten. Dies gilt für Kinder (bis 14 Jahre) und Jugendliche (15 bis 17 Jahre).

Werden Jugendliche beschäftigt, sind Bestimmungen über Arbeitszeiten, die Art der Tätigkeit, die Unterweisung über Gefahren und erforderliche Schutzmaßnahmen vorgesehen. Außerdem hat der Arbeitgeber für eine ärztliche Betreuung der Jugendlichen zu sorgen.

Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten.

Für Veranstaltungen kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen gemäß § 6 JArbSchG auf Antrag bewilligen.

Gesetzlicher (Präventiver) Kinder- und Jugendschutz

Der präventive Kinder- und Jugendschutz wird im § 14 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes geregelt. Er besagt, dass jungen Menschen pädagogische Angebote gemacht werden sollen, die sie befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Die Kritikfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Kinder und Jugendlichen soll dadurch gestärkt werden. Eltern, Erzieher und Erzieherinnen, Lehrer und Lehrerinnen werden durch pädagogische Angebote in die Lage versetzt, junge Menschen vor Gefährdungen zu schützen.

Alkoholprävention

Der Alkoholkonsum in Deutschland ist im internationalen Vergleich mit 136,9 Liter Pro-Kopf-Konsum von alkoholischen Getränken und einem Verbrauch reinen Alkohols von 9,6 l auch weiterhin besonders hoch. Unter den EU-Ländern liegt Deutschland auf Rang 13, im weltweiten Vergleich unter 190 Staaten auf Rang 23.

Senkungen des Alkoholkonsums in Deutschland können zwar beobachtet werden, sie sind aber so gering, dass der Konsum nach wie vor von großem Schaden für die Bevölkerung ist. Bei den Jugendlichen in Deutschland sind riskante Konsummuster häufiger als in anderen Ländern:

Konsumeinstieg

Der erste Alkoholkonsum findet im Durchschnitt mit 13,8 Jahren statt. Bei den 16- bis 17-Jährigen sind es über 90 Prozent, die schon einmal Alkohol getrunken haben (BZgA, 2015).

Regelmäßiger Konsum

Der Alkoholkonsum verfestigt sich bei den 16- bis 17-Jährigen so weit, dass mehr als jeder Vierte regelmäßig mindestens einmal pro Woche trinkt (BZgA, 2015).

Gesundheitlich riskanter Alkoholkonsum

Zehn Prozent der Jugendlichen im Alter von 16 bis 17 Jahren konsumieren Alkohol in Mengen, die für Erwachsene als gesundheitlich riskant gelten (BZgA, 2015).

Binge-Drinking

Bei den 12- bis 17-Jährigen sind es rund 13 Prozent, die mindestens einmal im Monat fünf oder mehr Gläser Alkohol zu sich nehmen (BZgA, 2015).

Alkoholvergiftungen

Die Zahl der Jugendlichen, die mit akuter Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden mussten, lag im Jahr 2014 bei 22.628 Fällen und ist damit mehr als doppelt so hoch wie noch im Jahr 2000 (Statistisches Bundesamt, 2000–2014).

Alkoholkonsum nach Schulform

Schülerinnen und Schüler von Hauptschulen weisen den höchsten Wert für regelmäßiges Trinken und den Konsum gesundheitlich riskanter Mengen Alkohols auf (BZgA, 2015).

Internationale Vergleiche

Deutsche Jugendliche trinken häufiger und mehr Alkohol als Gleichaltrige in anderen europäischen Ländern. In vielen Vergleichen zählt Deutschland zu den Ländern mit den höchsten Werten (ESPAD, 2011).

Alkohol als Todesursache

Weltweit gilt bei mehr als 35 Prozent aller Todesfälle unter jungen Männern im Alter von 15 bis 29 Jahren Alkohol als Ursache (WHO, 2011).

Jahrbuch Sucht 2015 und 2016, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.

Gewaltprävention an Schulen

Medienpädagogik

Informationen für Eltern und Kinder zum Thema Mediennutzung:

Weitere Medien und Broschüren zur Gewaltprävention und Suchtverhalten können Sie ebenfalls bei uns ausleihen oder kostenlos beziehen.

Sexualpädagogik

      • Informationen über weitere Anlaufstellen für Beratung und Information in Sachen Sexualität (wie Aufklärung, Verhütung, Schwangerschaft, HIV / AIDS) 
      • Kooperation mit ProFamilia Dietzenbach (Fortbildungen)
      • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung