In der gesamten Kreisverwaltung gilt eine medizinische Maskenpflicht. Wer in die Diensträume kommt, muss eine medizinische Maske (FFP2-, KN95-, N95- oder OP-Maske) über Mund und Nase tragen. Stoffmasken und Gesichtsvisiere werden nicht akzeptiert!
Für viele Zulassungsvorgänge können Sie gern auch unsere Online-Dienste nutzen! Sie können direkt den gewünschten Termin reservieren! Montags, dienstags und donnerstags, jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sind Außerbetriebsetzungen und Adressänderungen innerhalb des Kreises Offenbach auch ohne Termin möglich. Dies ist jedoch nur in Dietzenbach möglich. Möglichkeiten zur Terminvereinbarungen in den Außenstellen der KFZ-Zulassungsbehörde:
Langen | https://www.langen.de/de/onlineterminvergabe.html |
Mühlheim | https://tevis.ekom21.de/mlm/select2?md=3 |
Seligenstadt | https://seligenstadt.flexappoint.de/#/wizard/leistungen/1 |
Das Bundesinfektionsschutzgesetz ermöglicht ab sofort nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Die Hessische Landesregierung hat deshalb notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Viele der zuvor noch verbliebenen Maßnahmen entfallen nun gänzlich.
Darüber hinausgehende Hotspot-Regelungen, wie vom Bund vorgesehen, sind laut Angaben des Landes Hessen rechtlich derzeit nicht umsetzbar. Als Hotspots werden Gebiete eingestuft, in denen sich zum Beispiel eine gefährlichere Virusvariante als die bisher bekannten ausbreitet oder in denen das Gesundheitssystem zu überlasten droht. Das Land beobachtet die Situation hessenweit und will je nach Lageentwicklung weitere Schritte bekannt geben.
Eine Maskenpflicht gilt weiterhin
Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in Innenräumen. Auch in Schulen, Hochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen gilt keine gesetzliche Maskenplicht mehr. Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen können jedoch unabhängig davon auf Grundlage der anzustellenden Gefährdungsbeurteilung eine Maskenpflicht vorsehen.
Zulässig zur Erfüllung der genannten Maskenpflicht sind OP-Masken und Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbare Ausführungen ohne Ausatemventil.
Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten
Eine Testpflicht gilt weiterhin
Die generelle Pflicht zum Negativnachweis beim Betreten aller Arbeitsstätten besteht nicht mehr.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin Anspruch auf kostenlose Corona-Tests anlässlich der Bürgertestungen.
Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.
Ist das Ergebnis Ihres
positiv, müssen Sie sich direkt in häusliche Quarantäne begeben. Die Quarantäne-Pflicht beginnt unmittelbar mit dem vorliegen des positiven Testergebnisses. Es ist keine gesonderte Quarantäne-Verfügung des Gesundheitsamts notwendig, denn dies ist inzwischen in der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung geregelt. Die Quarantäne beginnt demnach direkt nach Erhalt des Testergebnisses und dauert fünf Tage.
Die Isolation soll eigenverantwortlich fortgesetzt werden, solange Krankheitssymptome für COVID-19 vorliegen, und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden.
Wichtig: Nach einem positiven Antigen-Test beziehungsweise entsprechenden Schnelltest zur Eigenanwendung muss die Infektion per PCR-Test bestätigt werden. Um diese Testung vorzunehmen, darf die Quarantäne unterbrochen werden. Ist der PCR-Test negativ, endet die Quarantäne.
Das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach erreichen Sie zur Meldung eines positiven PCR-Testergebnisses unter gesundheit@kreis-offenbach.de sowie per Fax an 06074 8180-1920.
Die Isolationspflicht beginnt unmittelbar mit dem Vorliegen des positiven Testergebnisses - sowohl bei einem positiven PCR-Test als auch bei Antigen-Tests und solchen zur Eigenanwendung (Selbsttest). Nach einem positiven Antigen-Test beziehungsweise entsprechenden Schnelltest zur Eigenanwendung muss die Infektion zusätzlich per PCR-Test bestätigt werden. Um diese Testung vorzunehmen, darf die Quarantäne unterbrochen werden. Ist dieser PCR-Test negativ, endet die Quarantäne.
Es ist in allen der vorgenannten Fälle keine gesonderte Verfügung des Gesundheitsamts mehr notwendig. Die Quarantäne-Pflicht ist inzwischen in der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung geregelt. Die Quarantäne beginnt demnach direkt mit Erhalt des Testergebnisses und dauert fünf Tage.
Bestehen nach Ablauf der fünf Tage weiterhin Krankheitssymptome einer Covid-19-Infektion, ist die Quarantäne eigenverantwortlich fortzusetzen und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit zu beenden.
Das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach erreichen Sie zur Meldung eines positiven PCR-Testergebnisses unter gesundheit@kreis-offenbach.de sowie per Fax an 06074 8180-1920.
Für Haushaltsmitglieder besteht bis zur Vorlage des PCR-Testergebnisses keine Quarantänepflicht.
Wer mit einer per PCR-Test positiv getesteten Person im Haushalt lebt, persönliche Begegnungen mit Angehörigen anderer Haushalte für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen reduzieren, insbesondere, wenn sie über keinen ausreichenden Immunstatus aufgrund Impfung oder Genesung verfügen. Es wird empfohlen, sich täglich zu testen. Gleiches gilt für sonstige enge Kontaktpersonen infizierter Personen.
Darüber hinaus empfiehlt das Gesundheitsamt allen positiv getesteten Personen, ihre engen Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushaltes umgehend über die Infektion zu informieren. Diese sollten sich regelmäßig einem Test unterziehen.
Mit Verkürzung der regulären Quarantänepflicht auf fünf Tage entfällt die Möglichkeit des Freitestens.
Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder zu pflegenden Personen müssen dem Gesundheitsamt ein negatives PCR-Ergebnis oder einen negativen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen, bevor sie ihre Arbeit nach einer Infektion wieder aufnehmen dürfen. Die Testung darf frühestens am fünften Tag nach dem positiven Test durchgeführt werden.
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BioNest - Kindertageseinrichtung der Biotest AG
Siemensstraße 10
63303 Dreieich
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Die Kirchenmäuse - Kindergarten der Bethanien Diakonissen-Stiftung
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Erich Kästner-Schule (Betreuung)
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Sprendlingen
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Evangelische Kindertagesstätte
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Evangelische Kindertagesstätte Pirschweg
Pirschweg 2b
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Evangelischer Kindergarten der Versöhnungsgemeinde
Hegelstraße 105
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63303 Dreieich
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Georg-Büchner-Schule (Betreuung)
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Gerhart-Hauptmann-Schule (Betreuung)
Schlesienweg 1
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Johanniter-Mini-Kindergarten "Die Drachenburg"
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Karl-Nahrgang-Schule (Betreuung)
Ringwaldstraße 13
Götzenhain
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Krabbelstube KIDS Dreieich e.V.
Wilhelmstraße 3
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Krabbelstube KIDS Dreieich e.V.
Taunusstraße 20
Dreieichenhain
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Ludwig-Erk-Schule, Dreieich (Betreuung)
Haimerslochweg 3
Dreieichenhain
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Konrad-Adenauer-Straße 22
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Selma-Lagerlöf-Schule (Betreuung)
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Robert-Bosch-Straße 32
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Städtische Kindertagesstätte Am Lachengraben
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Städtische Kindertagesstätte Am Wilhelmshof
Freiherr-vom-Stein-Straße 40
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Städtische Kindertagesstätte Birkenau
An der Schanze 9
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Städtische Kindertagesstätte Borngarten
Auf den Lippsäckern 17
Offenthal
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Städtische Kindertagesstätte Erich-Kästner
Mittelstraße 82
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Städtische Kindertagesstätte Friedhofstraße
Friedhofstraße 1c
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Städtische Kindertagesstätte Gravenbruchstraße
Gravenbruchstraße 83
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Städtische Kindertagesstätte Horst-Schmidt-Ring
Horst-Schmidt-Ring 30 - 32
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Städtische Kindertagesstätte Kurt-Schumacher-Ring
Kurt-Schumacher-Ring 2a
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Städtische Kindertagesstätte Nahrgangstraße
Nahrgangstraße 3
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Städtische Kindertagesstätte Oisterwijker Straße
Oisterwijker Straße 10
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Städtische Kindertagesstätte Rückertsweg
Rückertsweg 23
Offenthal
63303 Dreieich
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Städtische Kindertagesstätte Schulstraße
Schulstraße 42
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06103 62506
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Städtische Kindertagesstätte Spenglerstraße
Spenglerstraße 28
Sprendlingen
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06103 62524
Städtische Kindertagesstätte Winkelsmühle
An der Winkelsmühle 2
Dreieichenhain
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06103 985092
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Städtische Kindertagesstätte Zeisigweg
Zeisigweg 2
Dreieichenhain
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06103 2023692
Hegelstraße 103
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06103 303-5697
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Am Heckenborn 3
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06103 62506
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Städtischer Kinderhort Eisenbahnstraße
Eisenbahnstraße 48
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06103 62556
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Städtischer Kinderhort Hainer Chaussee
Hainer Chaussee 75
Dreieichenhain
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Strotthoff International School Rhein-Main Campus Dreieich
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