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Förderungsgewährung in der Kindertagespflege


Die Kindertagespflege dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter der Landkreise und Städte.  Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vereinbarung zur Förderung in Kindertagespflege (Formular 1 - Teil I bis III) □ ggf. Kopie des privaten Betreuungsvertrages
  • aktueller Belegungsplan der Tagespflegeperson (Formular 7)

Zusätzlich bei Betreuungsverhältnissen über 30 Wochenstunden:

  • Arbeitszeitbescheinigung/Ausbildungsbescheinigung (Formular 5/Formular 6)

Zusätzlich bei Beantragung der Reduzierung des Kostenbeitrags um 50%:

  • Kopie des Beitragsbescheides Ihres weiteren Kindes, welches eine Betreuungs-einrichtung kostenpflichtig besucht. Bitte beachten Sie, dass folgende Angaben enthalten sein müssen: Eintritt, Austritt, Betreuungsgebühr für jedes einzelne Jahr (ohne Essens- und Spielgelder).

Zusätzlich bei Beantragung des Erlasses des Kostenbeitrags:

  • Anlage zur Vereinbarung zur Förderung in Kindertagespflege - Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 90 SGB VIII (Formular 8)

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben durch eine Kopie oder einen Nachweis belegt werden müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege ist in der Regel ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu entrichten.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Siehe auch unter „Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter “Tagesmutter/Tagesvater – Erlaubnis zur Kindertagespflege“.

Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www. soziales.hesssen.de).

Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit.

Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.

Voraussetzungen

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Dies gilt in der Regel auch für Schulkinder.