Verfahrenslotsen
Beratung, Unterstützung & Begleitung bei Fragen zur Eingliederungshilfe von Kindern und jungen Menschen
Beratungen zu Leistungen der Eingliederungshilfe des Jugend- und Sozialamtes, beispielsweise:
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- Medizinische Reha: Kitas, Sprachtherapie, Hilfsmittel, Pflegeleistungen
- Teilhabe am Arbeitsleben: Assistenzleistungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, finanzielle Unterstützung
- Teilhabe an Bildung: Assistenzleistung für Schule oder Uni, Kommunikationsassistenz
- Soziale Teilhabe: Wohnraum, Assistenzleistungen, Mobilität, Hilfsmittel, Freizeitangebote
Zielgruppe:
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- junge Menschen ab 14 bis 21, unter Umständen 27 Jahren mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe geltend machen oder bei denen solche in Betracht kommen
- Eltern, Pflegeeltern, Vormünder und gesetzliche Betreuer sowie Sorgeberechtigte sowie Personen mit einer entsprechenden Erziehungsvollmacht von Kindern und jungen Menschen (im Alter von 0 bis 27 Jahren) mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
Unser Unterstützungsangebot
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- Sie kontaktieren uns – persönlich, telefonisch, per Post oder E-Mail - und schildern uns, wobei Sie Unterstützung benötigen.
- Wir versuchen, Ihre Situation zu erfassen.
- Auf Wunsch begleiten wir Sie auf Ihrem weiteren Weg, damit Sie die für Sie passenden Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.