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Hilfen zur freiwilligen Rückkehr

Chancen und Möglichkeiten

Menschen, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt worden ist, können sich für eine freiwillige Rückkehr entscheiden. Dies ist eine Alternative zur zwangsweisen Rückführung. Auch Asylsuchende, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren. Die freiwillige Rückkehr ist eine Alternative zur zwangsweisen Rückführung nach Ablehnung eines Asylantrages. Sie ermöglicht es, selbstständig und ohne behördliche Begleitung zu einem selbst gewählten Termin ausreisen zu können. Dadurch kann die Ausreise besser geplant und vorbereitet werden. Es gibt zudem Förderprogramme, die die freiwillige Rückkehr beispielseweise durch die Übernahme der Reisekosten, Starthilfen, Reintegrationsprogramme unterstützen. Die verschiedenen Möglichkeiten können im Rahmen einer Rückkehrberatung individuell besprochen werden.

Vorteile der freiwilligen Rückkehr

Rückkehr in die Heimat bedeutet...

    • ... Neubeginn mit Würde und
    • ... die Chance, neue berufliche Perspektiven wahrzunehmen.

Rückkehr bedeutet auch...

    • ... Verwandte und Freunde wiederzusehen,
    • ... sich im vertrauten Kulturreis bewegen und
    • ... sich in der Muttersprache auszudrücken.

Weiterwanderung

Weiterwanderung bedeutet...

    • ... Neubeginn,
    • ... eine neue Chance wahrnehmen und
    • ... einen sicheren Aufenthaltsstatus im Zielland.

Zielgruppe

Angesprochen sind alle Personen, die im Leistungsbezug stehen und

    • deren Asylverfahren rechtskräftig abgelehnt ist,
    • die sich im laufenden Asylverfahren befinden,
    • einen sicheren Aufenthaltsstatus haben,
    • über eine Duldung verfügen,
    • Spätaussiedler sind oder
    • Opfer von Menschenhandel sind,
    • aber auch Langzeitarbeitslose mit Migrationshintergrund zwecks Arbeitsaufnahmen und Existenzgründung im Heimatland.

Unser Angebot

    • Klärung der Aufenthalts- und Rückkehrperspektive
    • Information über die aktuelle Situation im Heimatland
    • Vermittlung zur Übernahme von Reiskosten und Starthilfen (beispielsweise Flug- und Bahntickets, Benzinkosten)
    • Vermittlung an Organisationen mit speziellen Hilfsangeboten.