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11.12.2018

Kreis Offenbach legt Haushalt 2019 vor

Der Haushaltsplan des Kreises Offenbach für das Jahr 2019 liegt vor. „Nach 2018 können wir für das anstehende Jahr erneut einen Überschuss ausweisen“, erklären Landrat Oliver Quilling, Erste Kreisbeigeordnete Claudia Jäger und Kreisbeigeordneter Carsten Müller. „Die Kreisumlage wird bei 32,47 Punkten stabil bleiben. Im Landesvergleich liegen wir damit in der unteren Hälfte. Bei der Schulumlage kann eine Erhöhung um 1,15 Punkte aktuell nicht umgangen werden, weil der Kreis verpflichtet ist, alle im Schulbudget entstehenden Kosten in den Umlagebeitrag einzurechnen. Hier muss dem wachsenden Bedarf, der aus dem Schulentwicklungsplan resultiert, Rechnung getragen werden. Wir haben alle Stellschrauben so stark wie möglich gedreht, mit dem Ziel, eine Zusatzbelastung der Kommunen weitestgehend zu vermeiden.“

Mit dem Etatentwurf ist nicht nur das Schutzschirmziel vorzeitig erfüllt, er entspricht auch den Vorgaben der geänderten Gemeindehaushaltsverordnung, nach denen mit der Summe des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten geleistet werden müssen – hierdurch ist es nicht möglich, Kassenkredite aufzunehmen. Die strikte Einhaltung des Paragraf 3 Absatz 3 war eine der Voraussetzungen der Hessenkasse, der der Kreis Offenbach 2018 beigetreten ist. Die schwarze Null ist damit erreicht, es bleiben sogar spitz gerechnet 3.890 Euro in der Kasse. Auf einen Doppelhaushalt wurde verzichtet, weil die anstehende Neugestaltung des Bundesteilhabegesetzes vermutlich zu Veränderungen bei der Umlage des Landeswohlfahrtverbandes führt, die derzeit nicht kalkulierbar sind.

Ergebnishaushalt

Der Kreis rechnet im Ergebnishaushalt mit Erträgen in Höhe von 654,3 Millionen Euro und Aufwendungen von 638,3 Millionen Euro. Das ordentliche Jahresergebnis liegt bei 16 Millionen Euro. Das außerordentliche Jahresergebnis beträgt 14,7 Millionen Euro. Hier wird der Buchverlust beim Verkauf des Grundstückes Röntgenstraße in Langen eingerechnet.

Die ordentlichen Erträge steigen gegenüber dem Nachtrag 2018 um insgesamt 15 Millionen Euro. Aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält der Kreis 75 Millionen Euro, ein Plus von 4,1 Millionen Aus der Kreisumlage fließen 189,3 Millionen Euro in die Kreiskasse, ein Plus von 1,2 Millionen Euro. Da die Schulumlage kostendeckend erhoben wird und die Aufwendungen im Bereich Schule steigen, wird mit 7,4 Millionen Euro mehr kalkuliert. Das sind insgesamt 117,7 Millionen Euro. Mindererträge von 1,6 Millionen Euro gibt es bei den Kostenerstattungen. Dies ist unter anderem auf geringere Erstattungen in der Kinder- und Jugendhilfe zurückzuführen. Die Transfererträge im Sozialbereich werden auf 185,7 Millionen Euro beziffert.

Die ordentlichen Aufwendungen steigen um etwa 6,3 Millionen Euro. Für Sach- und Dienstleistungen müssen 8,2 Millionen Euro mehr etatisiert werden, insgesamt beträgt diese Position 117 Millionen Euro. In dieser Summe sind unter anderem die Indexsteigerungen bei PPP aufgrund des Flächenzuwachses und einer höheren Nutzungsintensität von rund 2,9 Millionen Euro, Mieten für Schulbauten, Möbel und IT-Ausstattung enthalten. Die Umlageverpflichtungen steigen insbesondere auf Grund höherer Zahlungen an den Landeswohlfahrtsverband um 2,3 Millionen Euro. Sie belaufen sich insgesamt auf 73 Millionen Euro. 3,9 Millionen Euro mehr muss der Kreis an Zuweisungen und Zuschüssen aufwenden, davon entfallen 2,8 Millionen Euro auf die AöR und 0,2 Millionen Euro auf die kvgOF. „Nach Jahren der stetigen Steigerung im Sozial- und Jugendetat haben wir die Trendwende geschafft und der Ansatz geht um 6,5 Millionen Euro im Vergleich zu 2018 zurück“, freut sich Sozialdezernent Carsten Müller. Insgesamt sind 295 Millionen Euro verplant.

Positiv wirken sich der Wegfall der Kassenkredite, die durch die Hessenkasse abgelöst wurden, und die weiterhin niedrige Zinslage aus. Die Aufwendungen sinken um 3,9 Millionen Euro auf 19,7 Millionen Euro. Der Höchstbetrag für Liquiditätskredite ist auf 34 Mio. Euro festgeschrieben. Sie lösen ab 2019 die Kassenkredite ab und dürfen nur noch unterjährig aufgenommen werden.

Die Personalkosten schlagen mit 59,7 Millionen Euro zu Buche, das sind 2,2 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Die neue Entgeltordnung VKA, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, wirkt sich unmittelbar auf das Budget aus, weil insgesamt 154 Planstellen in den Entgeltgruppen 5 bis 9c angehoben werden müssen. Zusätzlich sieht der Stellenplan 57,5 neue Stellen vor. Darunter sind auch 26,5 Stellen, die bislang befristet waren, und nun, da sich der Bedarf verstetigt hat, unbefristet Teil des Stellenplans wurden. „Wir brauchen mehr Beschäftigte, um die wachsenden Aufgaben bei zunehmender Bevölkerungsentwicklung bewältigen zu können“, erläutert Landrat Oliver Quilling, der gleichzeitig auch Personaldezernent ist. „Im Personalbereich konsolidieren wir allerdings schon seit 1996. Ohne diese Sparmaßnahmen würden sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen im Jahr 2019 bereits auf rund 72,7 Millionen Euro belaufen. Das wären 13 Millionen Euro mehr, als für das Jahr 2019 geplant. Dies zeigt deutlich, dass sich Sparen lohnt.“

Finanzhaushalt

Im investiven Bereich stehen Einzahlungen von 18 Millionen Euro Auszahlungen von 56,7 Millionen Euro gegenüber. Damit beträgt die investive Kreditaufnahme 38,7 Millionen Euro (31,6 Millionen Euro 2018), darin enthalten sind 1,1 Millionen Euro aus dem Kommunalinvestitionsprogramm II des Landes Hessen und 2,1 Millionen Euro aus dem Hessischen Investitionsfond Abteilung B.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen steigt auf 85,7 Millionen Euro (3 Millionen Euro 2018). Davon entfallen 77,8 Millionen Euro inklusive der KIP II Mittel auf den Schulbau. „Damit werden wir vor allem dem wachsenden Schulraumbedarf, der sich aus dem Schulentwicklungsplan ergibt, gerecht“, führt Landrat Oliver Quilling als Schuldezernent aus. „Die Anforderungen an Schule haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Räume werden sehr viel intensiver genutzt als noch vor einem Jahrzehnt. Schulen, die nachmittags quasi leer stehen, gibt es nicht mehr. Das stellt an uns als Schulträger ganz andere Anforderungen. Diese nehmen wir gerne an, denn Bildung und Schule gehören zu unseren obersten kreisstrategischen Sachzielen und sind ein entscheidender Standortfaktor. Darum setzen wir auch auf die Digitalisierung an den Schulen. Wir beginnen im nächsten Jahr mit dem Ausbau von WLAN. Für den Breitbandausbau sind jeweils 8 Millionen Euro in 2019 und 2020 vorgesehen, etwa 30 Prozent davon sind für die Schulen reserviert. Der Digitalpakt würde uns natürlich helfen, das Ganze schneller umsetzen zu können. Hier hoffen wir noch auf die Einigung von Bund und Ländern.“

Wie aus der Diskussion um den Schulentwicklungsplan bekannt, stehen zahlreiche Erweiterungen an Schulen in den kommenden Jahren auf dem Programm. In Heusenstamm und Langen ist jeweils eine neue Grundschule vorgesehen. Eine Vielzahl weiterer Sanierungsmaßnahmen wird durch die Mittel aus dem Kommunalen Sonderinvestitionsprogramm für Schulen (KIP II) ermöglicht. Bewilligt wurden 23,4 Millionen Euro, mit denen zusätzlich zwei Ersatzbauten in Mühlheim realisiert werden können.

„Trotz aller Sparbemühungen müssen wir in die Infrastruktur investieren,“ ergänzt Erste Kreisbeigeordnete Claudia Jäger. „Unseren Fokus richten wir 2019 auf die Sicherheit für Fahrradfahrer, denn das Rad ist ein zentraler Baustein der Nahmobilität und inzwischen eine häufig genutzte Alternative zum PKW. Aber dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. 100.000 Euro stehen für die Entschärfung der Gefahrenpunkte an den Querungsstellen des Radverkehrs mit den hoch belasteten überörtlichen Straßen zur Verfügung. Beginnen werden wir an den Kreisstraßen. An der K 174 in Rodgau fällt der Startschuss. Für das Großprojekt Regionaltangente West haben wir für das kommende Jahr 516.000 Euro für Planungskosten etatisiert. Für die beiden Folgejahre wurden weitere rund 1,5 Millionen Euro für die weitere Planung und den Bau eingeplant. Für die Fahrbahnsanierung einschließlich des barrierefreien Ausbaus der Bushaltstellen der K171 in Dreieich werden 150.000 Euro Planungskosten bereitgestellt, für den Radweg an der K173 zwischen Dietzenbach und Dreieich 145.000 Euro.“

Haushaltskonsolidierung

Erstmals ist das Haushaltssicherungskonzept Bestandteil der Haushaltssatzung. Aktive Haushaltskonsolidierung hat seit 2005 beim Kreis oberste Priorität. Bis heute wurden fast 106 Millionen Euro eingespart. Seit 2013 steht der Kreis unter dem Kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen. Vereinbart war, dass der Kreis spätestens 2020 einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt vorlegt. „Dieses Ziel haben wir bereits mit dem Haushalt 2018 vorzeitig erfüllt“, erklärt Kämmerer Carsten Müller. Das Defizit im Rechnungsergebnis von 80,5 Millionen Euro in 2012 konnte komplett abgebaut werden.

Im Sommer dieses Jahres wurde außerdem der Vertrag mit dem Land Hessen über die Teilnahme an der Hessenkasse geschlossen. Damit hat das Land die Fehlbeträge aus Kassenkrediten in Höhe von über 522 Millionen Euro einschließlich der Zinszahlungen übernommen. Rund die Hälfte des Betrags muss der Kreis über 30 Jahre in jährlichen Raten von 8,7 Millionen Euro, dies entspricht 25 Euro pro Einwohner, zurückzahlen.

Die Summe der Altfehlbeträge beläuft sich derzeit auf rund 448 Millionen Euro. „Diese gilt es in Zukunft abzubauen“, betont Carsten Müller. „Denn nur so können wir langfristig wieder mehr Handlungsspielräume für die Bürgerinnen und Bürger gewinnen. Zudem gilt es eine Liquiditätsreserve aufzubauen.“

„2019 wird sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben zum zweiten Mal komplett schließen“, so Carsten Müller abschließend. „Wir haben mit Augenmaß geplant und die Haushaltsansätze konsequent an den Rechnungsergebnissen der Vergangenheit ausgerichtet.“

„Wir profitieren auch im kommenden Jahr wieder von den immer noch guten Rahmenbedingungen“, resümieren Landrat Oliver Quilling und Kämmerer Carsten Müller. „Das Gewerbesteueraufkommen ist weiterhin hoch, es herrscht nahezu Vollbeschäftigung und die Zinsen bewegen sich immer noch auf einem Rekordtief. Diese positive Entwicklung müssen wir nutzen, um konsequent die Schulden abzubauen. Dies kann nur mit Haushaltsdisziplin dauerhaft gelingen.“


Zusatzinformation

Wesentliche Änderungen des neuen Haushaltsrechts

Im Jahr 2018 traten haushaltsrechtlichen Neuregelungen in Kraft. Ziel ist, sicherzustellen, dass bei den Kommunen keine neuen dauerhaft hohen Kassenkreditbestände auflaufen. Im Finanzhaushalt muss der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie – bei Kommunen, die am Entschuldungsprogramm der Hessenkasse teilnehmen – an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können.

Aus „Kassenkrediten“ werden „Liquiditätskredite“. Diese dienen der rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen der Kommune, sind aber nachrangig zu allen anderen zur Verfügung stehenden „Liquiditätsmitteln“ in Anspruch zu nehmen und schnellstmöglich - spätestens bis zum Ende des Haushaltsjahres - zurückzuführen. Zusätzlich wurde erstmals ein ausdrückliches Verbot der (bilanziellen) Überschuldung festgelegt.