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24.04.2018

Kreisausschuss empfiehlt Beteiligung an Hessenkasse

Der Kreisausschuss hat in seiner letzten Sitzung entschieden, dem Kreistag zu empfehlen, sich an der Hessenkasse zu beteiligen. „Der Blick auf die Zahlen macht deutlich“, so Kämmerer Carsten Müller, „dass es für den Kreis Offenbach zu einer signifikanten Entlastung kommt.“

Nach den abschließenden Gesprächen mit dem Finanzministerium in Wiesbaden steht fest, dass das Land Kassenkredite des Kreises Offenbach in Höhe von 522,4 Millionen Euro in der zweiten Jahreshälfte 2018 ablösen will. Dem gegenüber verpflichtet sich der Kreis Offenbach über die folgenden 30 Jahre jährlich ab dem 1. Juli 2019 8.683.925,00 Euro zu tilgen, das sind insgesamt 261 Millionen Euro. „Damit halbiert sich tatsächlich die Summe unserer Tilgungsverpflichtungen“, führt der Kreisbeigeordnete aus. „Wenn man darüber hinaus berücksichtigt, dass für die Kassenkredite im Schnitt zwischen 2,5 und 3,0 Millionen Euro Zinsen pro Jahr aufzuwenden sind, relativiert dies nochmals die tatsächliche Belastung.“

Außerdem bleibt die Tilgungsrate unverändert, unabhängig davon wie sich die Zinsen entwickeln. Auch eine steigende Bevölkerungszahl spielt keine Rolle. Grundlage für die Berechnung sind 25 Euro pro Einwohner mit dem Stand vom 31. Dezember 2016. „Um das endgültige Ja aus Wiesbaden für die Beteiligung an der Hessenkasse zu bekommen“, führt Carsten Müller weiter aus, „haben wir in die Beschlussvorlage für den Kreistag wesentliche Passagen aus dem Gesetzesentwurf übernommen.“

Dazu gehört auch der Punkt sechs der Vorlage, in dem definiert ist, dass der Kreis Offenbach sich verpflichtet, den jährlichen Eigenbetrag so zu erwirtschaften, dass eine Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes nur als Ultima Ratio herangezogen werden muss. Natürlich bietet die Hessenkasse eine gewisse Flexibilität. Man kann in guten Jahren mehr und in schlechten Jahren etwas weniger zurückzahlen. Feststeht aber auch, am Ende der 30 Jahre muss diese Summe vollständig getilgt sein, ansonsten wird auch der Restbetrag zur Zahlung fällig gestellt. Der Antrag zur Teilnahme an der Hessenkasse muss bis spätestens zum 31. Mai 2018 gestellt sein.

„Die Verwaltungsspitze, und da spreche auch im Namen von Landrat Oliver Quilling“, so Carsten Müller abschließend, „ist davon überzeugt, dass wir mit der Beteiligung an der Hessenkasse gut bedient sind. Außerdem haben wir damit die Möglichkeit, dauerhaft etwas mehr Handlungsspielraum zu gewinnen. Allerdings bleibt hohe Disziplin gefordert, denn die Rückzahlungsrate muss zusätzlich aus dem Haushaltsvolumen erwirtschaftet werden und neue Kassenkredite sind nicht mehr erlaubt.“