Seniorenvertretung (Seniorenbeirat)/Landesseniorenvertretung
Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert:
- parteipolitische und konfessionelle Neutralität sowie
- Unabhängigkeit von Interessenverbänden jeglicher Art.
- die Entwicklung der Altenhilfe mit
- Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege,
- Beratungsangeboten für ältere Menschen und deren Angehörigen,
- Konzeption von altengerechten Wohnungen.
- Planung, Durchführung und Koordinierung von kulturellen und Freizeitprogrammen.
- Infrastruktur- und Verkehrsmaßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und das Wohnumfeld
- Preis- und Tarifgestaltung bei kommunalen Einrichtungen und Dienste
- Förderung von Selbsthilfeorganisationen älterer Menschen und Zusammenarbeit mit Trägern der Altenhilfe und mit den in der Altenarbeit tätigen Organisationen.
Die Landesseniorenvertretung Hessen e. V. (LSVH) ist der freiwillige Zusammenschluss der in Hessischen Städten, Gemeinden und Landkreisen gebildeten Seniorenvertretungen. Sie ist ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele, ihre Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.
Folgende Aufgabenfelder fallen in ihren Zuständigkeitsbereich:
- Sie berät die Angehörigen der eigenen Generation über die individuellen Möglichkeiten im persönlichen Lebensbereich mit dem Ziel, Aktivitäten und Selbständigkeit zu fördern und solange wie möglich zu erhalten.
- Sie informiert in der Öffentlichkeit über grundsätzliche Möglichkeiten und Entwicklungen der Altenpolitik, auch mit der Zielsetzung, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zur aktiven Mitarbeit in allen Lebenslagen anzuregen.
- Sie berät Rat und Verwaltung sowie Träger der Altenarbeit und sonstiger altenrelevanter Einrichtungen im Vorfeld von Entscheidungen über Planungen und Maßnahmen mit Relevanz für die ältere Generation.