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Berufliche Weiterbildung, Förderung besonderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer


Ältere beschäftigte Arbeitnehmer können bei einer beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit mit der Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, soweit die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird.

Die Weiterbildungskosten werden als Leistung für den Arbeitnehmer erbracht. Diese erhalten einen Bildungsgutschein, mit dem sie unter den zertifizierten Weiterbildungsangeboten wählen können.

An wen muss ich mich wenden?

  • Agentur für Arbeit in deren Bezirk der Arbeitgeber seinen Betriebssitz hat
  • wenn der Arbeitnehmer einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II angehört:
    • das für seinen Wohnort zuständige Jobcenter der Kommune und der Agentur für Arbeit oder
    • die für seinen Wohnort zuständige optierende Kommune oder
    • die für seinen Wohnort zuständige Agentur für Arbeit (wenn es kein Jobcenter oder optierende Kommune gibt)

TIPP: Als Arbeitgeber, der die berufliche Weiterbildung seiner bei ihm beschäftigten älteren Arbeitnehmer unterstützt, können Sie sich auch direkt an den für Sie zuständigen gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter wenden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Bildungsgutschein ist bis zu 3 Monate gültig. Die geplante Bildungsmaßnahme muss während der Geltungsdauer des Gutscheines beginnen.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Nachdem Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer den Antrag auf die Förderung gestellt haben, prüft die Agentur für Arbeit nach einem Beratungsgespräch, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird Ihnen Ihr persönlicher Bildungsgutschein ausgestellt. Die Agentur für Arbeit kann auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheins bei beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verzichten, wenn der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer damit einverstanden sind.

 Die Agentur für Arbeit entscheidet abschließend über die Förderung und zahlt den Zuschuss an die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer aus.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Leistung ist durch die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer rechtzeitig vor Beginn der Teilnahme bei der für den Wohnsitz der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers zuständigen Agentur für Arbeit mit dem "Fragebogen zur Übernahme der Weiterbildungskosten einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme für beschäftigte ältere Arbeitnehmer" zu beantragen. Eine vom Arbeitgeber auszufüllende Bescheinigung des Beschäftigungsbetriebes ist beizufügen.

Nach Prüfung dieser Unterlagen kann die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer seinen persönlichen Bildungsgutschein erhalten.

Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.