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Kriterien

Um den Titel „Fairtrade Kreis“ tragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt werden

      • Kreistagsbeschluss, den Titel Fairtrade Kreis anzustreben und bei allen Ausschusssitzungen und im Landratsbüro Fairtrade Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel auszuschenken
      • Bildung einer lokalen Steuerungsgruppe
      • Angebot von mindesten zwei Produkten aus fairem Handel in mindestens 45 Einzelhandelsgeschäften und 23 Gastronomiebetrieben 
      • die Verwendung von fair gehandelten Produkten in mindestens je zwei öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Vereinen und Kirchen) sowie Durchführung einer attraktiven Bildungsveranstaltung je einmal pro Jahr 
      • Pressearbeit über den Weg zum „Fairtrade Kreis“

Nach Erfüllung der Kriterien wird der Titel zunächst für zwei Jahre vergeben.