Jugendärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Schuleingangsuntersuchung)
Alle Kinder, die bis zum 1. Juli das sechste Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig und im kommenden Schuljahr eingeschult. Durch den Besuch der Schule werden die Kinder körperlich, geistig und emotional vor neue Aufgaben gestellt. Wie dieser neue Lebensabschnitt gelingt, hängt auch vom Gesundheitszustand und dem Entwicklungsstand des Kindes ab.
Aufgaben und Ziele
Jedes Kind hat ein Anrecht auf eine medizinisch-sozialpädiatrische Schuleingangsuntersuchung, die alle Kinder eines Schuljahres erreicht, insbesondere auch die 25 bis 30 Prozent, die nicht an den freiwilligen Früherkennungsuntersuchungen U8 und U9 teilnehmen.
Ablauf
Die Kinder werden von den Eltern bei der für den Wohnbezirk zuständigen Schule angemeldet. Sie werden zusammen mit ihren Eltern zu einem festen Termin in diese Schule eingeladen. Mit der Terminvergabe bekommen die Eltern einen Fragebogen, in dem sie zur Gesundheitsvorgeschichte ihres Kindes befragt werden.
Die Untersuchungen werden von den Ärztinnen und Arzthelferinnen des Jugendärztlichen Dienstes vom Fachdienst Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum des Kreises Offenbach in den Monaten November bis Mai durchgeführt.
Komponenten der Schuleingangsuntersuchung
Im Jahr 2007 wurde erstmals flächendeckend in ganz Hessen der so genannte S-ENS-Test (Screening des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen) durchgeführt. Dies ist ein Verfahren zur orientierenden Überprüfung von allgemeinen und umschriebenen Entwicklungsstörungen. Hiermit sollen Hinweise auf Störungen im Bereich des Sprechens und der Sprache, der Körperkoordination, der Visuomotorik und der Informationsverarbeitung bereits vor Schuleintritt objektiv und zuverlässig erfasst werden.
Das Ergebnis der Tests sowie die medizinischen Befunde werden mit den Eltern besprochen, so dass die notwendigen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden können. Darüber hinaus beraten wir die Eltern zu Fragen der Kindergesundheit wie Ernährung, Impfschutz, Bewegung und Sport. Die Schuleingangsuntersuchung leistet somit einen Beitrag zur optimalen schulischen Förderung des Kindes und zur Beratung der Eltern und der Schule bei Gesundheitsproblemen.
Die Schulleitung erhält eine schriftliche Stellungnahme zur Schulfähigkeit des Kindes aus schulärztlicher Sicht. Im Gespräch mit der Schulleitung werden schulrelevante Befunde unter Berücksichtigung der ärztlichen Schweigepflicht besprochen.
Bei chronischen Erkrankungen oder Behinderung stimmen wir uns mit Einverständnis der Eltern mit dem behandelnden Kinderarzt, der Kinderklinik, der Frühförderstelle und dem Kindergarten ab. Falls notwendig, informieren wir mit dem elterlichen Einverständnis die aufnehmende Schule.