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Schutzgebiete & Schutzobjekte

Besondere Einzelschöpfungen der Natur, für die Erholung besonders geeignete Landschaftsräume oder hochwertige Biotopflächen können besonders geschützt werden.

Die Untere Naturschutzbehörde ist für die Ausweisung und Pflege von Naturdenkmalen, Geschützten Landschaftsbestanteilen und Naturschutzgebieten, die kleiner als fünf Hektar sind, zuständig. Größere Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete werden vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgewiesen.

Es gibt immer wieder etwas zu tun:

    • Bäume, die als Naturdenkmal geschützt sind, müssen aus Gründen der Verkehrssicherheit zweimal jährlich begutachtet werden. Schnittmaßnahmen werden an Spezialfirmen vergeben.
    • Flächige Schutzgebiete werden ebenfalls betreut. Um Wiesenflächen erhalten zu können, müssen sie gemäht werden. Tümpel müssen hin und wieder entschlammt oder Hecken „auf den Stock" gesetzt werden.
    • In Landschaftsschutzgebieten beschränkt sich die Aufgabe der Naturschutzbehörde auf eine Überwachungsfunktion. Widersprechen Veränderungen des Gebietes der Schutzverordnung, werden diese verfolgt. Für viele Maßnahmen im Landschaftsschutzgebiet benötigt man die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.