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Landschaftsschutzgebiet

Die Bewahrung einer besonderen landschaftlichen Eigenart und deren Erholungsnutzung steht im Vordergrund. Landschaftsschutzgebiete unterliegen keinem Betretungsverbot, sondern sollen speziell im Ballungsraum wertvolle Naherholungsflächen dauerhaft erhalten. Insgesamt 20.374 Hektar sind im Kreis in drei Landschaftsschutzgebieten ausgewiesen.

Landschaftsschutzgebiet Hessische Mainauen

Größe:

3.340 Hektar

Lage:
entlang des Mains, auch über die Kreisgrenzen hinweg

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Hessische Mainauen" vom 20. Juli 1987:
Zweck der Unterschutzstellung ist die Erhaltung der durch Grünland geprägten Auensysteme als Brut-, Nahrungs-, Durchzugs- und Rastbiotope für die bedrohte Tierwelt, die Erhaltung der für den Landschaftsraum typischen Auenlandschaft, insbesondere Erhaltung der mäandrierenden Fließgewässer einschließlich ihrer Ufervegetation sowie die Erhaltung der durch die unterschiedlichen Durchfeuchtungsstufen bestimmten Wiesen- und Ufervegetationstypen.
Die Unterschutzstellung der räumlich angrenzende Wald-, Reb- und Feldfluren sowie Grünflächen mit Erholungscharakter dient der Erhaltung und Sicherung der die Mainauen umgebenden Randlandschaften wegen der Eigenartund Schönheit des Landschaftsbildes und ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung, der Erhaltung der durch lockere Baum- und Strauchgruppen gegliederten, landwirtschaftlich genutzten Freiflächen sowie der Erhaltung der vielfältigen Biotopstrukturen als Lebensstätten und Standorte vieler feuchtlandgebundener bestandsgefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

Landschaftsschutzgebiet Landkreis Offenbach

Größe:

17.000 Hektar

Lage:
weite Teile des Kreisgebietes

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Landkreis Offenbach" vom 13. März 2000: 
Zweck der Unterschutzstellung ist die nachhaltige Sicherung der verbliebenen Freiflächen und der Wälder, insbesondere der großen Laubmischwaldbestände wegen ihrer besonderen Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung, für den Erhalt von Schönheit, Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes sowie den Ressourcenschutz im Verdichtungsraum Rhein/Main sowie die Erhaltung naturnaher oder artenreicher Lebensräume einschließlich ihrer Lebensgemeinschaften.

Dem Schutzzweck dienen unter anderem:

  • im Naturraum der „Unteren Mainebene" die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der zahlreichen zum Teil kleinflächigen, besonders schutzwürdigen Lebensräume, wie silikatische oder basische Trockenstandorte, Hecken und Gehölzstreifen sowie Streuobstbestände als wichtige Gliederungselemente der Landschaft oder größere Gewässerbegleitende Grünlandzüge mit entsprechend extensiv genutzten Feuchtwiesen;
  • im Naturraum „Messeler Hügelland" die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der naturnahen Gewässer und Quellfluren mit den angrenzenden Auenhereichen sowie der größeren zusammenhängenden naturnahen Laubmischwälder; - Maßnahmen für die landschaftsgebundene Erholung, insbesondere im Rahmen der Umsetzung des Regionalparkkonzeptes.

Landschaftsschutzgebiet Zellerbruch

Größe:

34 Hektar

Lage:
Seligenstadt, Mainhausen

Verordnung über das Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet „Zellerbruch von Seligenstadt und Zellhausen" vom 11. Dezember 1992:
Zweck der Unterschutzstellung ist es, ökologisch wertvolle Landschaftselemente der holozänen Mainaue innerhalb des Naturraumes Hanau-Seligenstädter Mainniederung mit einem naturnahen Erlenbruch und Erlen-Eschen-Auewäldern, wertvollen Restflächen des ehemals größten zusammenhängenden Feuchtwiesenbereiches innerhalb des Naturraumes und auch Standorten mittlerer Feuchte bis hin zu Magerrasenfragmenten zu sichern und zu erhalten.
Schutz und Pflegeziel ist die Stabilisierung der Bruch- und Auewälder, die Erhöhung des Alt- und Totholzanteiles und die Extensivierung‚ der Grünlandnutzung sowie die Grünlanderhaltung und -mehrung in den als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Teilen zur Verhinderung negativer Einflüsse auf die als Naturschutzgebiet ausgewiesene Kernzone.