Tierkörperbeseitigung
Um eine Verbreitung von Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Tiergesundheit durch verendete oder getötete Tiere zu unterbinden, ist es vorgeschrieben, dass diese – ebenso wie Schlachtabfälle und Speisereste aus Restaurants oder Großküchen – nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt fachgerecht zu beseitigen sind. Die Überwachung der einschlägigen Rechtsvorschriften wird durch das Sachgebiet der Tierkörperbeseitigung gewährleistet.