Baulandmobilisierungsgesetz
Zur Stärkung des Mieterschutzes und des Wohnungsbaus hat das Land Hessen das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Demnach ist in 53 Städten und Gemeinden im Land, darunter auch neun im Kreisgebiet, eine Genehmigung aus dem jeweiligen Rathaus erforderlich, wenn in Gebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen. Im Kreis Offenbach fallen folgende Kommunen unter das Baulandmobilisierungsgesetz:
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- Dietzenbach
- Dreieich
- Egelsbach
- Hainburg
- Heusenstamm
- Langen
- Mainhausen
- Neu-Isenburg
- Obertshausen
Neue Instrumente zur Aktivierung von Bauland
Zudem erhalten diese Städte und Gemeinden auch neue Instrumente zur Aktivierung von Bauland, wie zum Beispiel ein Vorkaufsrecht für brachliegende oder nur geringfügig bebaute Grundstücke. Außerdem können diese die Kommunen von der Festsetzung in Bebauungsplänen abweichen. Dadurch wird die Aufstockung bestehender Gebäude und die Nachverdsichtung erleichtert.
Umwandlungsvorbehalt wird ausgedehnt
Bisher galt der Umwandlungsvorbehalt in Milieuschutzgebieten. Dieser wird nun auf das gesamt Land ausgedehnt. Voraussetzung dafür ist ein angespannter Wohnungsmarkt. Anhand eines Gutachtens des Darmstädter Instituts Wohnen und Umwelt sowie qualifizierter Selbsteinschätzungen der jeweiligen Kommunen hat das hessische Wirtschaftsministerium die daraunter fallenden Orte festgelegt.