Die Kreisverwaltung arbeitet aktuell nur mit Terminen.
Wichtig: In der gesamten Kreisverwaltung gilt eine medizinische Maskenpflicht. Wer zum vereinbarten Termin kommt, muss eine medizinische Maske (FFP2-, KN95-, N95- oder OP-Maske) über Mund und Nase tragen. Stoffmasken und Gesichtsvisiere werden nicht akzeptiert!
Kontaktinformationen unter Ämter der Kreisverwaltung
Allgemeine Anfragen per E-Mail an info@kreis-offenbach.de
Ob ein persönlicher Besuch überhaupt notwendig ist, zeigt auch unsere Übersicht für viele Bereiche.
Terminvereinbarung ausschließlich per E-Mail an terminabh@kreis-offenbach.de
Bitte teilen Sie uns Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Ihr Anliegen mit. Umfasst Ihre Anfrage auch für weitere Familienmitglieder, geben Sie bitte auch deren persönliche Daten an.
weitere Informationen unter www.kreis-offenbach.de/abh
Für viele Zulassungsvorgänge können Sie gerne auch unsere Online-Dienste nutzen!
Sie können direkt den gewünschten Termin reservieren!
Montags, Dienstags und Donnerstags, jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwochs von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sind Außerbetriebsetzungen und Adressänderungen innerhalb des Kreises Offenbach auch ohne Termin möglich. Dies ist jedoch nur in Dietzenbach möglich.
Möglichkeiten zur Terminvereinbarungen in den Außenstellen der KFZ-Zulassungsbehörde finden sie hier:
Langen | https://www.langen.de/de/onlineterminvergabe.html |
Mühlheim | https://www.muehlheim.de/termin-zulassung |
Seligenstadt | https://seligenstadt.flexappoint.de/#/wizard/leistungen/1 |
Sie können direkt den gewünschten Termin reservieren!
Sowohl der Krisenstab des Kreises als auch das Corona-Kabinett des Landes Hessen haben aufgrund stark steigender Infektionszahlen weitreichende Beschlüsse erlassen.
... auf Beschluss des Corona-Kabinetts des Landes Hessen und auf Allgemeinverfügung des Kreises:
Weiterführende Informationen sind den Landesverordnungen und den zugehörigen Auslegungshinweisen zu entnehmen.
... auf Beschluss des Corona-Kabinetts des Landes Hessen und auf Allgemeinverfügung des Kreises:
Weiterführende Informationen sind den Landesverordnungen und den zugehörigen Auslegungshinweisen zu entnehmen.
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Warnung vor Kaffeefahrten
Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung beim Kreis Offenbach rät den Bürgerinnen und Bürgern dringend, nicht auf Angebote von so genannten Kaffeefahrten zu reagieren.
Briefe von unbekannten Firmen mit angeblichen Gewinn-Ankündigungen sind unseriös, denn niemand hat etwas zu verschenken. Auch der Verlockung, eine kostenpflichtige Telefonnummer anzurufen oder eine Kaffeefahrt anzutreten, um einen angeblichen Gewinn abzuholen, sollten die Bürgerinnen und Bürger widerstehen. Präsentations- oder Verkaufsveranstaltungen von Firmen, die der Bevölkerung nicht bekannt sind, sollten gemieden werden.
Eine weitere Masche dieser Firmen ist die Einladung vorwiegend älterer Einwohnerinnen und Einwohner zu Kaffee und Kuchen in einer Gaststätte am Ort. Dort wird ihnen das Warenangebot präsentiert und auch verkauft.
In fast allen Fällen sollen die Bürgerinnen und Bürger zu einer Verkaufsveranstaltung mit überteuerten Waren von geringer Qualität gelockt werden.
Gewinner ist ausschließlich der Veranstalter!
Hinweise:
Da Veranstaltungen dieser Art beim Kreis Offenbach anzeigepflichtig sind und dies häufig von den Veranstaltern versäumt wird, bittet der Kreis Offenbach um Information, wenn die Bürgerinnen und Bürger zu solchen Veranstaltungen im Kreisgebiet eingeladen werden. Darüber hinaus nehmen auch die Ordnungsämter in den jeweiligen Kommunen Hinweise entgegen.