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Kraftfahrzeugsteuer bezahlen


Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer wird für zulassungspflichtige Krafträder nach Hubraum, für PKW nach dem Hubraum und der Antriebsart und für alle anderen Fahrzeuge nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Für PKW, Wohnmobile und für LKW über 3,5 t Gesamtgewicht ist zusätzlich das Emissionsverhalten maßgebend.

Die Zollverwaltung setzt die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer fest.

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss von Ihnen bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat abgegeben werden. Damit ermächtigen Sie die Zollverwaltung, die Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzug zum Fälligkeitstermin abzubuchen.

Außerdem dürfen Sie als Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände haben.

Ist die Kfz-Steuer nicht entrichtet worden, so hat die Zulassungsbehörde auf Antrag der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde den Fahrzeugschein einzuziehen, etwa ausgestellte Anhängerverzeichnisse zu berichtigen und das amtliche Kennzeichen zu entstempeln (Abmeldung von Amts wegen).

Fachlich freigegeben am

28.08.2014

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Mit der verkehrsrechtlichen Zulassung Ihres Fahrzeugs beginnt Ihre Steuerpflicht.
  • Sie müssen die Kraftfahrzeugsteuer spätestens bis zu dem Tag der Fälligkeit bezahlen, der in Ihrem Kraftfahrzeug-Steuerbescheid angegeben ist. 
  • Die Steuerpflicht dauert so lange, wie Ihr Fahrzeug in Deutschland zum Verkehr zugelassen ist, mindestens einen Monat.
  • Ihre Kraftfahrzeug-Steuerpflicht endet mit der Abmeldung oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Die dort für den Bereich der Kraftfahrzeug -Steuer angebotenen Leistungen werden ständig weiter ausgebaut.
Registrieren Sie sich unter: www.zoll-portal.de

Bemerkungen

Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja  
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Änderung der Bankverbindung ist über Bürger- und Geschäftskundenportal möglich.

Verfahrensablauf

Um die Kraftfahrzeugsteuer zu bezahlen, müssen Sie grundsätzlich am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Dadurch können Sie die termingerechte Zahlung nicht mehr versäumen.

  • Wenn Sie ein Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden, müssen Sie gleichzeitig auch das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat abgeben.
  • Nach der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt Ihre Zulassungsbehörde alle zur Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer erforderlichen Daten an die Zollverwaltung. Auf der Grundlage dieser Daten wird Ihr Steuerbescheid erstellt.
  • Sie können sich das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat auch auf der Internetseite der Zollverwaltung herunterladen:
    • Verwenden Sie das Formular 032021 „Kraftfahrzeugsteuer: SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift“.
    • Für die Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug schicken Sie Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Formular 032021 per Post an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Zahlung der Steuer:

  • Das Fälligkeitsdatum, zu dem die Kraftfahrzeugsteuer eingezogen wird, wird Ihnen im Kraftfahrzeug-Steuerbescheid mitgeteilt.
  • Im Kraftfahrzeug-Steuerbescheid steht auch der Betrag, den Sie bezahlen müssen und der Tag der Fälligkeit, an dem vom angegebenen Konto abgebucht wird.
  • Dieser Betrag wird in den Folgejahren zum gleichen Datum von Ihrem Konto abgebucht. Sie erhalten in der Regel keinen weiteren Steuerbescheid und keinen erneuten Zahlungshinweis.
  • Sie zahlen die Kraftfahrzeugsteuer in der Regel jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus.
  • Ab einer Jahressteuer von mehr als EUR 500,00 können kürzere Zeiträume für die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer gewährt werden.

Das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls bietet Ihnen die Möglichkeit, die Änderung einer Bankverbindung online durchzuführen.

  • Für die Nutzung ist Ihre einmalige Registrierung unter www.zoll-portal.de notwendig.

Voraussetzungen

Bei Fahrzeugen, die in Deutschland zum Verkehr zugelassen werden, beginnt mit der Zulassung bei der Zulassungsbehörde die Steuerpflicht. In diesen Fällen werden Sie als Halterin oder Halter des Fahrzeugs Steuerschuldnerin bzw. Steuerschuldner und müssen die Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Als Fahrzeug zählt dabei ein

  • Personenkraftwagen,
  • Wohnmobil,
  • Nutzfahrzeug, beispielsweise Lastkraftwagen, Zugmaschine, Bus,
  • Leichtfahrzeug, beispielsweise Quad, Buggy oder Trike 
  • Kraftrad (Motorrad) oder
  • Kraftfahrzeuganhänger.

Bearbeitungsdauer

Ihren Steuerbescheid erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach der Zulassung Ihres Fahrzeuges.

Rechtsbehelf

  • Einspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Steuerbescheid entnehmen.

  • Klage vor dem Finanzgericht, in der Regel nach dem Einspruchsverfahren

Gebühren

  • Kostenfrei
    Es fallen für Sie in der Regel keine Kosten an. Wenn Sie die termingerechte Zahlung versäumen, führt dies zu Mahnungen, Säumniszuschlägen und gegebenenfalls Vollstreckungsmaßnahmen wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer.