Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen

Ihr Wohnort

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

Welche Fristen muss ich beachten?

Im Kreis Offenbach beträgt die Reservierungsdauer 8 Tage einschließlich des Reservierungstages. Nach Ablauf der Reservierung wird das Kfz-Kennzeichen am darauf folgenden Werktag wieder frei gegeben.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Gebühr für die Vorreservierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); sie beträgt zurzeit 12,80 Euro und ist bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zu zahlen.