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Eigenbetrieb Rettungsdienst

Der Kreistag des Kreises Offenbach hat am 14. Dezember 1999 beschlossen, den „Eigenbetrieb Rettungsdienst Kreis Offenbach“ ab 1. Juli 2000 als einen organisatorisch und wirtschaftlich eigenständigen Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes zu schaffen.

Als Rettungsdienstträger obliegt dem Kreis Offenbach nach dem hessischen Rettungsdienstgesetz die Sicherstellung des Rettungsdienstes unter Wahrung der medizinischen Erfordernisse zu sozial tragbaren Benutzungsentgelten. Diese Aufgabe wird unter anderem vom Eigenbetrieb Rettungsdienst wahrgenommen. Er überwacht also die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes. Darüber hinaus betreibt der Eigenbetrieb - organisiert in verschieden Abteilungen - die Zentrale Leitstelle für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, mehrere Notarztstandorte, einen Rettungswagenstandort und eine Rettungsdienstschule.

Der Eigenbetrieb wird gemäß § 8 in Verbindung mit § 12 der Eigenbetriebssatzung vertreten durch die Betriebsleitung:

    • Kaufmännischer Betriebsleiter Christian Schönemann
    • Technischer Betriebsleiter N.N.

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