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Was ist bei den Booster-Impfungen zu beachten?

Booster - oder auch Auffrischungsimpfung genannt - sind für Personen ab zwölf Jahren erhältlich. Voraussetzung ist, dass die zweite Impfung mindestens drei Monate zurückliegt. Für die Auffrischungsimpfung wird einer der mRNA-Impfstoffe von BionTech oder Moderna verwendet.

Zusätzlich können berechtigte Personen eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten - unabhängig davon, wo sie die vorhergehenden drei Impfungen erhalten haben. Das RKI empfiehlt die zweite Auffrischung nach drei Monaten für Personen über 60 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen und Menschen mit Immunschwäche-Krankheiten, beziehungsweise nach sechs Monaten für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

Bei besonders gefährdeten Personen, zum Beispiel Hochbetagten, kann eine dritte Auffrischungsimpfung erfolgen.