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Blauzungenkrankheit

Anzeigepflichtige Tierseuche bei Wiederkäuern - Stand 13. September 2024

Die Blauzungenkrankheit, auch als Bluetongue bezeichnet, ist eine Schleimhauterkrankung bei Wiederkäuern. Für Menschen geht von ihr keine Gefahr aus. Die Erkrankung kann einen unterschiedlich starken Verlauf nehmen, die Sterblichkeit hängt von der Stärke des Virusstammes und von Art und Rasse der Tiere ab. Schafe sind in der Regel am stärksten betroffen, während Rinder und Ziegen gewöhnlich keine klinischen Symptome zeigen. Sie können aber für eine gewisse Zeit Virusträger sein.

Aktuell

Inzwischen hat der Serotyp 3 (BTV3) auch den Kreis Offenbach erreicht. Anfang Juli 2024 wurde der erste Fall in Hessen bestätigt. Das Land hat damit den Status „BHV-frei“ verloren. Seit Ende August ist kein Bundesland mehr "BHV-frei". Nähere Informationen dazu sind auf der Themenseite des Landes abrufbar.

Impfung für gefährdete Tiere empfohlen

Eine Impfung ist die einzige Möglichkeit, Tiere vor schweren Verlaufsformen zu schützen. Gegen BTV3 gibt es entsprechende Impfstoffe, deren Zulassungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Nutzung von drei dieser Impfstoffe ist durch das Bundeslandwirtschaftsministerium gestattet:

Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV)

Für die Impfung gegen BTV ist eine Genehmigung der zuständigen Veterinärbehörde erforderlich. Deshalb hat das HMLU mit der Allgemeinverfügung vom 14. Juni 2024 die Impfung gegen BTV für alle empfänglichen Tierarten in Hessen genehmigt.

Allgemeinverfügung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat zur Genehmigung der Impfung von Tieren gegen die Blauzungenkrankheit

Tierseuchenkasse bezuschusst jede Impfdosis mit drei Euro bei Rindern sowie zwei Euro bei Schafen und Ziegen.

Verlauf und Symptome

Obgleich die Krankheit einen unterschiedlichen Verlauf nehmen kann, treten bei den erkrankten Tieren in der Regel folgende Symptome auf:

    • Fieber
    • allgemeine Schwäche
    • Geschwüre im und um das Maul (Zahnfleisch, Backen und Zunge)
    • bei einer kleinen Anzahl Tiere einhergehend mit der typischen Blau-Rot-Färbung der Zunge
    • Rötungen und Blutungen des oberen Klauenrandes
    • Lahmheiten
    • mitunter auch Fehlgeburten und Missbildungen

Zwischen Infektion und Auftreten von ersten klinischen Symptomen vergehen in der Regel sieben bis acht Tage. Auch nach Abklingen der klinischen Erscheinungen bleiben die Tiere Virusträger.

Die Krankheit wird durch Stechmücken der Gattung Culicoides, deren Aktivität erst bei Temperaturen unter acht Grad Celsius nachlässt, übertragen. Ohne diese Insekten ist eine Ansteckung, beispielsweise durch direkten oder indirekten Kontakt zwischen Tieren, nicht möglich. Aufgrund des Übertragungsweges sind insbesondere im Freiland gehaltene Tiere bedroht. Fleisch, Milch und Milchprodukte von infizierten Tieren spielen bei der Erregerübertragung keine Rolle.

Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich! Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle müssen dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Verbringungsregelungen für Tiere

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat Verbringungsregelungen für Tiere empfänglicher Arten (Bovidae, Camelidae, Cervidae) aus nicht Blauzungenkrankheitenfreien Regionen in Deutschland definiert:

    • Zucht- und Nutztiere empfänglicher Arten dürfen nur nach den besonderen Regelungen einzelner Mitgliedstaaten in diese Staaten verbracht werden. Die Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten finden sich unter https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en#movements. In Mitgliedstaaten, die nicht aufgeführt sind, dürfen Tiere empfänglicher Arten aus Hessen nicht mehr verbracht werden. Bei Mitgliedstaaten, die auf der EU-Seite aufgeführt sind, muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Bedingungen von empfänglichen Tieren aus Hessen erfüllt werden.
      Tiere können in die Regionen in Deutschland, die keinen BTV-Freiheitsstatus haben – zurzeit alle Bundesländer, ohne weitere Untersuchungen verbracht werden. Diese Regelung gilt auch für die Verbringung in die Niederlande und Belgien.
    • Schlachttiere können unter den folgenden Bedingungen zu einem Schlachthof transportiert werden. Die Tiere sind zur sofortigen Schlachtung bestimmt. In ihrem Ursprungsbetrieb wurde in den letzten 30 Tagen vor dem Verbringen kein Fall von Blauzungenkrankheit nachgewiesen. Die Tiere werden direkt zum Bestimmungsschlachthof transportiert und innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft geschlachtet. Zusätzlich hat der Betreiber des Herkunftsbetriebs den Betreiber des Bestimmungsschlachthofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert.