Blaue Karte EU

Die "Blaue Karte EU" ist eine spezielle Form der Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Für das Jahr 2024 gelten folgende Mindestbruttogehälter:

    • Allgemeines Mindestgehalt: 45.300 Euro jährlich beziehungsweise 3.775 Euro monatlich
    • Mangelberufe, Berufsanfängerinnen und -anfänger, IT-Spezialistinnen und -Spezialisten: 41.041,80 Euro jährlich beziehungsweise 3.420,15 Euro monatlich.

Diese Gehaltsgrenzen sollen sicherstellen, dass Fachkräfte mit hoher Qualifikation und in Mangelberufen attraktive Bedingungen vorfinden, die ihnen eine langfristige Perspektive in Deutschland bieten. Die Beträge werden jährlich angepasst.