Abschussprämie für in den Sperrzonen erlegte, aber nicht zu verwertende Wildschweine
Im Kreis Offenbach wird seit 3. Februar 2025 eine Abschussprämie in Höhe von 200 Euro für in der Sperrzone I und II erlegte Wildschweine gezahlt. Diese gilt ausschließlich für Wildschweine, die nicht für die Verwertung als Lebensmittel vorgesehen sind. Die Auszahlung der Prämie erfolgt an den jeweils zuständigen Jagdpächter.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Auszahlung erfüllt sein:
Ordnungsgemäße Probennahme der ASP-Probe
Das Tupfer- beziehungsweise Blutröhrchen sowie der Probenbegleitschein dürfen nicht blutverschmiert sein. Der Probenbegleitschein muss korrekt und vollständig ausgefüllt sein. Bitte achten Sie auch auf die Angabe der Koordinaten der Erlegung.
Kennzeichnung des Tierkörpers mit einer roten Wildmarke
Das Wildschwein ist in einem Müllsack oder sonstigem auslaufsicheren Behältnis zu entsorgen. Der Tierkörper muss vollständig sein, nur komplette Tierkörper (keine Knochen, keine Tierkörperteile) können entschädigt werden! Um die Wildmarkennummer überprüfen zu können, ist der Müllsack oder gleichwertiges Behältnis ebenfalls mit der Wildmarkennummer zu versehen. Die roten Wildmarken erhalten Sie im Fachdienst Veterinärwesen und lebensmittelrechtlicher Verbraucherschutz.
Entsorgung des Tierkörpers auf dem Kadaversammelplatz in Egelsbach
Die Entsorgung ist an der Kadaversammelstelle Egelsbach, Riedweg 93 in 63329 Egelsbach, möglich. Seit dem 14. April 2025 gelten folgende Öffnungzeiten nach Voranmeldung:
| Wochentag | Uhrzeit | Telefonische Voranmeldung erforderlich |
| Montag | 13:00 bis 14:00 Uhr | Montag bis 9:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 bis 9:00 Uhr | am Vortag |
Die Voranmeldung erfolgt telefonisch unter 06074 8180-63900 mit der Angabe des Gewichts des Tierkörpers.
Vor Ort wird ein Entsorgungsnachweis ausgestellt, der dem Antrag beizufügen ist. Eine Kopie des Entsorgungsnachweises kann nachträglich per E-Mail vom Veterinäramt für Ihre Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag auf Auszahlung einer Abschussprämie
Der Antrag wird an die Jagdpächter verteilt, welche diese an die Jäger in deren Revier weitergeben. Dieser Weg ist vorgeschrieben. Die Angaben im Antrag müssen korrekt sein. Zudem muss der Antrag dem Probenbegleitschein eindeutig zugeordnet werden können. Alle notwendigen Unterlagen (ASP-Probe, Probenbegleitschein, Antrag, Entsorgungsnachweis) werden nur als Gesamtpaket von dem Personal am Kadaversammelplatz entgegengenommen. Trichinen- und ASP-Proben von Wildschweinen, die verwertet werden, können ebenfalls bei einer Entsorgung auf dem Kadaversammelplatz mit abgegeben werden.