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Anzeige nach § 9 MaBV - neuer oder weiterer Geschäftsführer (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauherr, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter)


Verfügt ein Gewerbebetrieb (juristische Person) bereits über eine Erlaubnis nach § 34c GewO, so sind der zuständigen Behörde unverzüglich folgende Änderungen anzuzeigen:

    • die mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen,
    • die mit der Leitung einer Zweigniederlassung beauftragten Personen,
    • die bei einer juristischen Person nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag Vertretungsberechtigten.

Hierfür muss eine Anzeige nach § 9 MaBV eingereicht werden.

Die Behörde führt im Anschluss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der benannten Personen durch, für die eine Gebühr erhoben wird.

Voraussetzungen

Gemäß § 34c GewO muss auch der neue und weitere Geschäftsführer die Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO erfüllen. Hierfür bedarf es,

    • die gewerberechtliche Zuverlässigkeit,
    • das Vorliegen geordneter Vermögensverhältnisse.

Antragstellung

Die folgenden Unterlagen werden für die Anzeige (im Original) benötigt:

    • Ausgefüllte Anzeige nach § 9 MaBV inklusive unterzeichnete Datenschutzerklärung,
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister – zur Vorlage bei einer Behörde – für den oder die Geschäftsführer,
    • Polizeiliches Führungszeugnis – zur Vorlage bei einer Behörde – (Belegart OG) für den oder die Geschäftsführer,
    • Bescheinigungen in Steuersachen von den zuständigen Finanzämtern in dessen Bezirk der oder die Geschäftsführer in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz hatten,
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom Gemeindesteueramt für den oder die Geschäftsführer
    • Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes - Insolvenzgericht - für den oder die Geschäftsführer,
    • Auskunft aus dem zentralen Bundesportal über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht Hünfeld (www.vollstreckungsportal.de) für den oder die Geschäftsführer,
    • Sachkundenachweis,
    • Auszug aus dem Handelsregister (chronologisch) - sofern dort eingetragen - abrufbar auf www.handelsregister.de,
    • Gesellschaftervertrag beziehungsweise Gesellschafterbeschluss (inklusive neuer oder weiterer Geschäftsführer).

Bitte berücksichtigen Sie, dass nur Originalunterlagen akzeptiert werden können, die maximal drei Monate alt sind.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für die Überprüfung beträgt in der Regel 96,25 Euro.