Kfz: Online-Außerbetriebsetzung
Die Online-Bezahlung mittels eines ePayment-Systems ist mit
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- Visa
- MasterCard
- GiroPay
- PayPal
möglich.
Direkt zur Online-Außerbetriebsetzung
Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Sicherheitscode, die seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben wird.
- Neue Zulassungsplakette/n auf dem/den Kennzeichenschild/ern mit dem/den Sicherheitscode/s, die seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben werden.
- Online-Authentifizierung mittels des neuen Personalausweis (nPA) oder des elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- eingeschaltete Online-Ausweisfunktion auf nPA beziehungsweise eAT
- Kartenlesegerät für nPA beziehungsweise eAT
- Software für die sichere Verbindung zwischen nPA beziehungsweise eAT und Computer
- online-Bezahlung mittels eines ePayment-Systems, bei uns
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- giropay
- MasterCard
- PayPal
- VISA
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Hinweise
Hinweise
Die internetbasierte Außerbetriebsetzung wird dem Halter durch die Zulassungsbehörde schriftlich bekannt gegeben. Als Datum der Außerbetriebsetzung gilt nicht der Tag der Antragstellung, sondern der Tag der abschließenden Bearbeitung in der Zulassungsbehörde. Das Datum de Außerbetriebsetzung wird Ihnen in der schriftlichen Bekanntgabe mitgeteilt.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Gebühren fallen an?
2,10 EUR - Außerbetriebsetzung internetbasiert (Nr. 224.2 GebOSt)
0,60 EUR - Berichtigung der Erfassungsunterlagen für das ZFZR in anderen Fällen (Nr. 125 GebOSt)
2,70 EUR - insgesamt
gegebenenfalls 2,60 EUR zusätzlich - Vorwegzuteilung von Erkennungsnummern an Fahrzeughalter, Fahrzeughändler oder Zulassungsdienste „Reservierung“ (Nr. 230 GebOSt)